Beim Thema Antibiotika zieht Berlin die Zügel weiter an. Erster Schritt war die Einrichtung der staatlichen Datenbank. Seit Anfang Juli müssen zunächst die Mäster jeden Einsatz von Antibiotika festhalten und spätestens bis Anfang 2015 der Datenbank melden. Ein weiterer Schritt ist die Veröffentlichung eines überarbeiteten Leitfadens für die orale Medikation. Hierunter fällt jede Applikation von Medikamenten über das Futter und Wasser. Der Leitfaden stammt aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium und ist inzwischen veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich an Landwirte und Tierärzte. Er konkretisiert die Arzneimittelabgabe und deren Anwendung. Fortan darf der Tierarzt oral anzuwendende Fertigarzneimittel erst abgeben, wenn er die technischen Voraussetzungen zur Medikation im Betrieb geprüft hat. Für die Bewertung des Medikations-Systems ist ein festes Schema vorgeschrieben. Hierfür ist laut Leifaden ein individueller Risikomangementplan anzulegen. Erst wenn alle Kontrollpunkte geprüft und erfüllt sind, gibt der Tierarzt die Medikation frei. Neben dem Risikomanagement-Plan bringt der Leitfaden weitere Neuerungen. Die wichtigsten Punkte sind: Ziel des Leitfadens ist, die orale Medikation sicherer zu machen. Vor allem soll die Wirkstoffdosis zuverlässig ins Tier gelangen. Zudem will man den Verbraucher- und Umweltschutz verbessern. Denn bei unsachgemäßer Anwendung besteht die Gefahr der Verschleppung. Dies kann zu Antibiotika-Resistenzen führen. Auch können Antibiotika-Rückstände in die Umwelt oder ins Fleisch gelangen. Nicht zuletzt soll der Leitfaden den Anwenderschutz verbessern. Aus Sicht der Praktiker ist die Optimierung der oralen Medikation zu begrüßen. Allerdings wirft die Umsetzung etliche Fragen auf. So fühlen sich viele Hoftierärzte mit der Beurteilung der Medikationsanlagen überfordert. Unklar ist auch, wie die vorgeschriebenen Schulungen erfolgen sollen. Ein neuer Leitfaden erhöht die Anforderungen bei der oralen Medikation über das Futter und Trinkwasser. Im Mittelpunkt steht die Kontrolle und Freigabe der Medikationstechnik durch den Hoftierarzt. Auch wenn noch zahlreiche Unklarheiten bestehen, sollten die Praktiker die Vorgaben umsetzen. Denn der Leitfaden bietet Vorteile bei betrieblichen Kontrollen. Tierarzt muss Technik prüfen Noch viele Unklarheiten Fazit Bei Verwendung eines Medikamentendosierers übergibt der Tierarzt dem Landwirt ein Merkblatt zur Medikation. Die erste Verabreichung führen Tierarzt und Landwirt gemeinsam durch. Die Medikation darf erst nach der Fütterung gesunder Tiere erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass die Tiere das medikierte Futter komplett fressen. Nach der Medikation sind die Leitungen zu reinigen und dies zu dokumentieren. Dann startet die Wartezeit. Landwirt und Tierarzt müssen über Schulungen entsprechende Kenntnisse zur Verabreichung oraler Arzneimittel erwerben. -Fred Schnippe, SUS- Ein neuer Leitfaden regelt die Medikation über das Futter und Wasser. SUS erklärt, welche Anforderungen auf Landwirte und Tierärzte zukommen.