In Holland schreibt ein Gesetz seit Jahresbeginn die Gülleaufbereitung vor. In den Veredlungshochburgen im Süden müssen die Betriebe mindestens 30 %, in den viehstarken Regionen im Osten 15 % ihrer Gülle aufbereiten. In den übrigen Landesteilen gilt ein Mindestanteil von 5 %. Befreit sind nur Viehhalter, die weniger als 25 % ihrer Gülle abgeben und diese in der Nähe unterbringen. Mit dieser Maßnahme will Den Haag die hohen Nährstoffüberschüsse in den Griff bekommen. Denn neben erhöhten Nitratgehalten im Grundwasser stehen auch die Gülleexporte nach Deutschland in der Kritik. Allerdings kommt nach einer aktuellen Umfrage bislang nur knapp die Hälfte der Veredlungsbetriebe ihrer Pflicht nach.