Stallspezifische Impfstoffe:Das ist zu beachten

Bei lebensmittelliefernden Tieren wird eine Minimierung des Antibiotikaeinsatzes angestrebt. Deshalb gewinnen prophylaktische Impfungen an Bedeutung. Zur Seuchenbekämpfung und Gesunderhaltung von Tieren können im Einzelfall auch bestandsspezifische Impfstoffe zum Einsatz kommen. Sie sind eine sinnvolle und wichtige Ergänzung zu zugelassenen Impfstoffen. Das Fachmagazin SUS hat in der Ausgabe 4/2014 zwei Beiträge zu bestandsspezifischen Impfstoffen veröffentlicht. Das Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nehmen dies zum Anlass, das Thema aus regulatorischer Sicht zu erläutern. Denn bei der Anwendung stallspezifischer Impfstoffe hat der Gesetzgeber klare Grenzen gesetzt. So dürfen diese Impfstoffe nur in zwei Fällen zum Einsatz kommen: Im letzteren Fall sind klinische Beobachtungen der Unwirksamkeit zwingend erforderlich. Der Nachweis darüber muss vom Tierarzt und dem Impfstoffhersteller mit dem Antrag auf Genehmigung zur Herstellung eines bestandsspezifischen Impfstoffes bei der Landesbehörde vorgelegt werden. Die Auswahl des Erregers für die Impfstoffherstellung muss auf der Basis einer sorgfältigen Diagnostik und Probennahme geführt werden. Dies wird im Fachbeitrag ausdrücklich betont. Auch die Herstellung und Prüfung von bestandsspezifischen Impfstoffen unterliegen gesetzlichen...