Bei lebensmittelliefernden Tieren wird eine Minimierung des Antibiotikaeinsatzes angestrebt. Deshalb gewinnen prophylaktische Impfungen an Bedeutung. Zur Seuchenbekämpfung und Gesunderhaltung von Tieren können im Einzelfall auch bestandsspezifische Impfstoffe zum Einsatz kommen. Sie sind eine sinnvolle und wichtige Ergänzung zu zugelassenen Impfstoffen. Das Fachmagazin SUS hat in der Ausgabe 4/2014 zwei Beiträge zu bestandsspezifischen Impfstoffen veröffentlicht. Das Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nehmen dies zum Anlass, das Thema aus regulatorischer Sicht zu erläutern. Denn bei der Anwendung stallspezifischer Impfstoffe hat der Gesetzgeber klare Grenzen gesetzt. So dürfen diese Impfstoffe nur in zwei Fällen zum Einsatz kommen: Im letzteren Fall sind klinische Beobachtungen der Unwirksamkeit zwingend erforderlich. Der Nachweis darüber muss vom Tierarzt und dem Impfstoffhersteller mit dem Antrag auf Genehmigung zur Herstellung eines bestandsspezifischen Impfstoffes bei der Landesbehörde vorgelegt werden. Die Auswahl des Erregers für die Impfstoffherstellung muss auf der Basis einer sorgfältigen Diagnostik und Probennahme geführt werden. Dies wird im Fachbeitrag ausdrücklich betont. Auch die Herstellung und Prüfung von bestandsspezifischen Impfstoffen unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Dies ist für den Tierhalter von nachgeordnetem Interesse. Der Bestandstierarzt sollte sich aber die Einhaltung dieser Standards vom Hersteller des Impfstoffs bestätigen lassen. Der Hersteller unterliegt der behördlichen Kontrolle. Wichtig für den Tierhalter ist, dass die Höchstmengen für lebensmittelrechtlich definierte Inhaltsstoffe entsprechend EU-Verordnung Nr. 37/2010 eingehalten werden. Dies muss vom Hersteller sichergestellt und dem auftraggebenden Tierarzt mitgeteilt werden. Zudem sollte der Impferfolg unbedingt dokumentiert werden. Dies kann z. B. durch den Rückgang klinischer Ausbrüche, serologische Tests, Erregernachweis oder durch Leistungsparameter erfolgen. Der dauerhafte Einsatz bestandsspezifischer Impfstoffe ist allerdings nicht wünschenswert und kann sich nachteilig auf die Produktivität der Schweine auswirken. Denn die eigentlichen Ursachen werden nicht behoben. Bei breiter und wiederholter Anwendung einzelner Erreger-Isolate sollte stattdessen geprüft werden, ob diese Präparationen in eine reguläre Zulassung nach der Tierimpfstoff-Verordnung mit reduziertem Datensatz überführt werden können. Hierdurch werden deren Wirksamkeit und Qualität standardisiert. Es wird nochmals betont, dass bei der Bekämpfung von Tierseuchen bestandsspezifische Impfstoffe als Ergänzung zu zugelassenen Impfstoffen eingesetzt werden können, als deren Ersatz aber ungeeignet sind. Eine Mischung stallspezifischer mit zugelassenen Impfstoffen ist kontraindiziert. In den o. a. Veröffentlichungen sind einige weitere Aspekte angesprochen worden, die einer regulatorischen Klarstellung bedürfen: Zugelassene Impfstoffe dürfen ausschließlich für die Tierart und mit dem Impfschema angewendet werden, die in der Produktliteratur beschrieben sind. „Umwidmungen“, wie bei pharmazeutischen Arzneimitteln, sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Soll ein Impfstoff für eine andere Tierart angewendet werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Landesbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach Tiergesundheitsgesetz beantragt werden. Impfungen allein können Krankheitsprobleme in einem Bestand in der Regel nicht beseitigen. Ein begleitendes, durchdachtes Hygiene- und Zuchtmanagement ist unerlässlich. Der Einsatz einer natürlichen Immunisierung, wie beispielsweise durch Saugferkelkot, birgt unvorhersehbare Risiken, da je nach Virulenz der Erreger die Induktion von klinisch apparenten Infektionen nicht ausgeschlossen werden kann. Bestandsspezifische Impfungen können als Ergänzung zu zugelassenen Impfstoffen dienen. Herstellung und Einsatz dieser Vakzine unterliegen gesetzlichen Vorschriften. Der dauerhafte Einsatz bestandsspezifischer Impfungen ist nicht wünschenswert. Einsatz ist klar definiert Kein Dauereinsatz Fazit Es ist kein geeigneter Impfstoff gegen die im Tierbestand beobachteten Krankheiten bzw. gegen die verantwortlichen Erreger zugelassen. Oder die zugelassenen Impfstoffe sind nachweislich nicht wirksam. -Dr. Carmen Jungbäck, Prof. Dr. Hans-Joachim Bätza- Im letzten Heft hat SUS über bestandsspezifische Impfstoffe berichtet.Nun folgen Ergänzungen aus Sicht des Gesetzgebers.