Die Zeit bis zum endgültigen Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration muss genutzt werden, um vorhandene Alternativen auszuprobieren. Zu diesen gehören nicht nur die Ebermast, die Immunokastration sowie die Isofluran-Narkose, sondern auch die Lokalanästhesie. Obwohl eine Einführung der Methode in der Übergangsfrist nicht mehr möglich scheint, sollte weiter daran gearbeitet werden.
Die Mitglieder des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) sehen ein eindeutiges Bekenntnis des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) zu Abnahmemengen und -garantien als zwingend notwendig an. Dies gilt sowohl für Frischfleisch als auch für Verarbeitungsware. Sollte sich herausstellen, dass die Kastration weiter notwendig ist, müssen die entstandenen Mehrkosten durch Verarbeitung und LEH getragen werden.
Die Handelsketten dürfen sich nicht aus der Verantwortung ziehen, indem sie Fleisch von im Ausland kastrierten Ferkeln vermarkten! Deshalb fordert der Bundesverband QS auf, generell nur ausländische Ferkelerzeuger anzuerkennen, die nach den in Deutschland gesetzlich zugelassenen Methoden kastrieren. Auch die Mäster sollten nur dann den QS-Status erhalten, wenn sie Ferkel kaufen, die nach einem auf einer QS-Positivliste aufgeführten Verfahren kastriert wurden. -BRS-