Der LEH und Berlin starten neue Label. Die Landwirte haben Sorge, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben. Dazu die VEZG-Spitze im Interview.
F. Schnippe, H. Niggemeyer, SUS
Warum startet der LEH die gemeinsame Haltungsform mit vier Stufen?
Hortmann-Scholten: Tierhalter stehen im Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik. Betroffen ist auch der deutsche Lebensmittelhandel (LEH), der in permanenten Diskussionen mit den NGOs steht, und Antworten geben muss.
Frieß: Positiv ist, dass sich führende Unternehmen auf ein einheitliches Konzept verständigt haben. Das Ziel ist, die Labelflut einzudämmen.
Behalten die Ketten ihre Eigenmarken?
Hortmann-Scholten: Nach unseren Erfahrungen versucht sich der LEH immer wieder vom Wettbewerb abzuheben. Der Trend zur Regionalität und der Profilierung mit Eigenmarken bleibt bestehen.
Welche Marktanteile kann das LEH-Label erreichen?
Frieß: Die Landwirtschaft hat mit ITW gezeigt, dass sie bereit ist, mehr Tierwohl zu leisten. Im LEH-Label wird das Gros der Schweinefleischprodukte zurzeit noch in der Stufe 1 vermarktet. Die künftigen Marktanteile hängen von der Nachfrage des LEH ab und davon, ob die gewährten Preisaufschläge für die Landwirte interessant sind.
Hortmann-Scholten: Sehr schwer wird es, die Marktanteile in der Stufe 3 mit Auslauf und in der Stufe 4 (Bio) zusammenzubringen. Hier dürften in der Anfangsphase lediglich einstellige Prozentanteile zusammenkommen.
Wer macht den Preis?
Hortmann-Scholten: Die Preisgestaltung bei den vier Stufen ist völlig offen. Da der Verbraucher die geforderten Qualitätsansprüche bezahlen muss, wird die künftige Preisdifferenzierung an der Kasse durch den Kunden entschieden.
Frieß: ITW hat den Ansatz, nur die reinen Mehrkosten zu vergüten. Dies lag daran, dass die Nämlichkeit der Ware nicht Gegenstand war. Das ändert sich mit der neuen Haltungsform. Es müssen Lieferverträge geschlossen werden, um der Landwirtschaft Planungssicherheit zu geben. Auch der LEH braucht gesicherte Mengen. Die VEZG wird die entstehenden Kosten kalkulieren lassen. Dabei ist es wichtig, auch Faktoren wie Risikozuschlag und Unternehmergewinn zu berücksichtigen. Wir werden unseren Mitgliedern Zuschläge für die Stufen empfehlen und veröffentlichen. Es steht auch der Landwirtschaft zu, Preise zu machen. Wir sollten nicht darauf warten, was andere geben wollen. Wir brauchen ein neues Selbstverständnis.
Wie bewerten Sie die Mehrkosten in den vier Stufen?
Frieß: Die Erzeugungsvorgaben liegen noch nicht endabgestimmt vor. Bei der Stufe 2 dürften sich auf Erzeugerstufe Mehrkosten von 20 bis 25%, bei der Stufe 3 zwischen 30 und 40% gegenüber der konventionellen Produktion ergeben. Die vollkostendeckenden Schweinepreise der Stufe vier dürften sich auf dem derzeitigen Preisniveau von Ökoschweinen bewegen.
Wie reagiert die Schlachtstufe?
Hortmann-Scholten: Auf die Schlacht- und Verarbeitungsstufe kommen natürlich erhebliche logistische Mehrkosten zu. Der erhöhte Aufwand liegt in der Trennung der Warenströme und der Chargenbildung. Dies dient zur Sicherstellung der Nämlichkeit.
Wer auditiert die Erzeugerbetriebe?
Frieß: Bestehende Systeme der Initiative Tierwohl (ITW) bzw. das QS-System müssen in die Überlegungen einbezogen werden. Sollte dies nicht gelingen, droht ein Audit-Tourismus. Mehrkosten müssen aus dem Markt erwirtschaftet werden. Tendenziell rechne ich mit weiter steigenden Qualitätssicherungs- und Logistikkosten.
Ist die Ferkelerzeugung mit dabei?
Hortmann-Scholten: Die wesentlichen Fragen der Ferkelerzeugung sind derzeit ausgeklammert. Nur der tierschutzrelevante Bereich der Kastration ist in allen Stufen der Haltungsform geregelt. Aldi Süd und Nord setzen zurzeit vor allen Dingen auf die Vermarktung weiblicher Tiere und bei der Stufe 3 und 4 auf die Kastration nur mit Betäubung. Sie bekennen sich zumindest in den Einkaufsrichtlinien zur Vermarktung von Eberfleisch.
Was bedeutet das LEH-Label für die Finanzierung von ITW?
Hortmann-Scholten: Nach gegenwärtigem Stand wird die Finanzierung von ITW in der jetzigen Form nach Beendigung der zweiten Laufzeit im Jahr 2021 wohl auslaufen. Was dann mit dem aufgebauten finanziellen Fonds passiert, ist nicht absehbar. Nach Aussage der beteiligten Organisatoren soll dann der notwendige Mehrerlös allein aus dem Markt heraus finanziert werden.
Endet die Zeit mit transparenten Boni?
Frieß: In ITW sind derzeit die Tierwohl-Boni für jeden Landwirt transparent und nachvollziehbar. Auch in Zukunft sollen die Vergütungen transparent bleiben. Das ergibt sich schon allein daraus, dass die Landwirtschaft die nötige Höhe definiert.
Wie erfolgt der Übergang von ITW zur Haltungsform?
Frieß: Diese Frage ist noch völlig offen. Es muss gewährleistet sein, dass über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehende Tierwohlmaßnahmen verlässlich finanziert werden können. Mehrjährige Abnahmeverträge sind eine absolute Notwendigkeit, um Planungssicherheit auf Erzeugerebene sicherzustellen. Interessanter ist die Frage, wie sich der LEH die Ware beschaffen will. Soll es Verträge direkt mit den Landwirten geben oder mit den Schlachthöfen?
Wie müssen sich die Landwirte vorbereiten, wenn ITW ausläuft?
Hortmann-Scholten: Landwirte sollten die gegenwärtige Situation sorgfältig beobachten. Vorschnelle investive Entscheidungen, ohne dass ein klar umrissener Vermarktungsweg aufgebaut und vertraglich abgesichert werden kann, sollten nicht eingegangen werden.
Warum startet Berlin eine eigene Herkunftskennzeichnung?
Hortmann-Scholten: CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Verbraucher Lebensmittel aus besserer Tierhaltung verlässlich erkennen muss. Dies soll mittels verbindlicher Kriterien in einem dreistufigen System sowie einer staatlichen Kennzeichnung erreicht werden. Sollte die Umsetzung schon in der Eingangsstufe flächendeckend gelingen, übernimmt Deutschland damit europaweit die Vorreiterrolle im Tierschutz.
Frieß: Das Ministerium beabsichtigt zudem, durch eine einheitliche Kennzeichnung die Labelflut einzudämmen. Auch wenn viele LEH-Ketten den Trend zur Regionalität mithilfe von regionalen Marken flankieren.
Wie sind die Anforderungen und Mehrkosten in den drei Stufen?
Hortmann-Scholten: Das staatliche Tierwohllabel ist so komplex, dass eine seriöse Kostenkalkulation noch nicht möglich ist. Bereits in der ersten Stufe sollen die Tiere unterschiedliche Funktionsbereiche wählen können. Beispiele zur Ausgestaltung sind erhöhte Ebenen, Mikroklima oder Abkühlvorrichtungen. Zudem schreiben alle Stufen erheblich mehr Platz vor. Die Vorgaben liegen bereits in der Eingangsstufe deutlich über dem derzeitigen ITW-Standard. Daher ist mit einer massiven Kostenexplosion, vor allem in der dritten Stufe, zu rechnen.
Die Herkunft der Tiere bleibt außen vor?
Frieß: Beim staatlichen Tierwohllabel wird wahrscheinlich aus politischen Gründen zur Herkunft der Ferkel nichts konkret vorgegeben. Möglicherweise befürchtet Berlin eine Kollision mit dem EU-Wettbewerbsrecht. Aufgrund der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland wegen der defizitären Ferkelversorgung eine nationale Herkunft der Tiere nicht vorschreiben darf und dies darüber hinaus auch auf den starken Widerstand der Schlachtstufe stoßen würde, hat wahrscheinlich das Ministerium diesen wichtigen Bereich ausgeklammert.
Welche Umsätze sind zu erwarten?
Frieß: Die Akzeptanz des dreistufigen staatlichen Labels hängt vom Verbraucher und dessen Zahlungsbereitschaft ab. Frau Klöckner setzt auf allgemeine Marktmechanismen und die Zahlungsbereitschaft des Verbrauchers. In Marktumfragen geben sich die deutschen Konsumenten gerne als Tierschützer. Jedoch ist die Initiative des LEH früher am Markt. Nach derzeitiger Einschätzung bleibt das Label aufgrund der hohen Zusatzkosten ein Nischenprodukt.
Gelingt es, das staatliche und das LEH-Label zusammenzuführen?
Hortmann-Scholten: Das ist völlig offen. Die Gemeinsamkeit beider Initiativen besteht in der freiwilligen Teilnahme. Der größte Unterschied besteht darin, dass beim staatlichen Tierwohllabel über den Integrationsgedanken alle entscheidenden Erzeugungsstufen von der Zucht über den Tiertransport bis zur Schlachtung geregelt sind. Dies ist bei der einheitlichen Fleischkennzeichnung des LEH noch nicht in dieser Perfektion ausgearbeitet. Allerdings hat der LEH durch den zeitlichen Vorlauf Fakten geschaffen, die eine Zusammenführung erschweren.
Ist zumindest eine Verzahnung denkbar?
Hortmann-Scholten: Der ressortabgestimmte Gesetzesentwurf zur staatlichen Tierwohlkennzeichnung liegt jetzt bei der EU zur Genehmigung. Möglicherweise wird Brüssel Auflagen erlassen. Davon hängt ab, ob die staatliche Initiative mit einer privatwirtschaftlichen LEH-Initiative zu koppeln ist. Man darf gespannt sein, ob dem Bundesministerium eine solche Verzahnung gelingt. Dies ist unseres Erachtens absolut sinnvoll.
Viele Landwirte müssen für das staatliche Label umbauen. Geht das überhaupt?
Frieß: Das ist ein Problem, denn die Baugenehmigungen hierfür werden in vielen Fällen nur unter zusätzlichen Auflagen und Kosten bzw. einer Produktionseinschränkung gewährt. Hier droht das Gesamtkonzept zu scheitern, wenn die Politik nicht reagiert.
Hortmann-Scholten: Die wesentlichen Zielkonflikte zwischen Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz sind nicht geklärt. Es muss daher dringend eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltungsstrategie her, die diese Punkte mit aufnimmt und den Landwirten die notwendige Planungssicherheit gibt.
Fördert das Konzept nicht indirekt die Vertragsproduktion?
Hortmann-Scholten: In der Konzeption des Berliner Agrarministeriums spielt der Integrationsgedanke über alle relevanten Stufen eine wesentliche Rolle. Dieser Schritt ist aus unserer Sicht ohne eine vertragliche Bindung kaum vorstellbar. Die Erzeugerstufe ist nicht grundsätzlich gegen Verträge. Wenn ein angemessener Interessenausgleich stattfindet und die Landwirte adäquat bezahlt werden, können sie durchaus sinnvoll sein.
Wer garantiert, dass die Bauern nicht auf den Mehrkosten sitzen bleiben?
Frieß: Um genau dies zu vermeiden, wird die VEZG die notwendigen Vergütungen als Aufschlag auf die Preisempfehlung berechnen und kommunizieren. Dann hat es jeder Landwirt selbst in der Hand, ob er auf diese Empfehlung als Vertragsgrundlage besteht. Man ist nur in einer starken Position, wenn man auch einmal „Nein“ sagt.
Was bedeutet das staatliche Label für die Novelle der Haltungsverordnung?
Frieß: Das staatliche Tierwohllabel setzt die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen bereits voraus. Ein staatliches Tierwohllabel wird immer den gesetzlichen Standard als Grundlage betrachten und darüber hinaus weitere Kriterien aufsatteln. Labels wollen sich immer vom Markt abheben und dem Verbraucher eine höhere Qualität garantieren. Damit sind auch zukünftig weitere kostenträchtige Produktionsvorgaben zu erwarten.