Eine Fristverlängerung in puncto Ferkelkastration würde Luft verschaffen. Jetzt müssen Lösungen erarbeitet werden.
Heinrich Niggemeyer, SUS
Die harte Haltung vieler Bundesländer zum Thema Ferkelkastration schockte die Branche. Allerdings hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD eine Fraktionsinitiative auf den Weg gebracht, um im Bundestag doch noch über die Fristverlängerung abstimmen zu lassen.
Aktuell läuft die betäubungslose Kastration Ende 2018 aus. Wenn die Ferkelkastration weiterhin nötig ist, muss der Tierarzt vorher eine Narkose vornehmen. Vielen ist klar, dass dies nicht praktikabel ist. Deshalb muss das Ziel sein, dass die Landwirte die notwendige Betäubung durchführen dürfen. Genau diesen Weg geht Dänemark. Dort betäuben die Sauenhalter die Ferkel lokal.
Das eigentliche Problem ist die im Tierschutzgesetz verankerte komplette Schmerzausschaltung. Dies kann kein Betäubungsverfahren garantieren. Selbst die Humanmedizin akzeptiert das. Deshalb müsste der Passus geändert werden. Hiervor scheut die Politik bislang zurück.
Auch künftig werden wir weiter kastrieren müssen. Die Vollnarkose ist mit hohen Belastungen fürs Tier und kaum leistbarem apparativen und personellen Aufwand verbunden. Egal, ob es sich um die Injektions- oder die Inhalationsnarkose handelt. Im Übrigen müsste das Narkosegas Isofluran erst für das Schwein zugelassen werden.
Wie ein praktizierender Tierarzt, ein Sauenhalter, ein dänischer Marktexperte und ein Jurist die Situation einordnen, lesen Sie im Brennpunkt.