Nährstoff-Kreisläufe beleuchtet

In einem Projekt haben 22 bayerische Betriebe ihre Stoffstrombilanz ermittelt. Insbesondere die Fütterung bietet Ansätze zur Entlastung.

Dr. Stephan Schneider, LfL Grub

Das Nährstoffmanagement wird zum Kernthema für die Schweinehalter. Denn die Diskussion um zu viel Nitrat im Grundwasser und geplante Verschärfungen im Düngerecht heizen das Thema an.

Seit 2018 müssen viele Schweinehalter eine Stoffstrombilanz erstellen. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirschaft (LfL) hat mit dem LKV Bayern in einem vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium geförderten Pilotprojekt 22 Betriebe dabei begleitet. Dies soll Ansätze zur Optimierung aufzeigen. Im Fokus steht die nährstoffangepasste Fütterung. Für die Stoffstrombilanz sind alle Mengen an Stickstoff und Phosphor zu ermitteln, die in den Betrieb hineinkommen und ihn wieder verlassen. Es handelt sich um eine Erfassung der tatsächlichen Nährstoffmengen. Woher die Nährstoffe stammen, zeigt Übersicht 1.

Input und Output bilanziert

Auf der Input-Seite stehen vor allem die zugekauften Futtermittel und Tiere. Für jeden Betrieb wurden daher die Zukauffutter, die hofeigenen Komponenten sowie die fertigen Rationen im Labor analysiert. Die mit den Tieren zugekauften Nährstoffe stammen aus Tabellenwerten der Verordnung.

Durch den Ackerbau kommen weitere Nährstoffe in den Betrieb. Hier sind vor allem Mineraldünger zu nennen. Hinzu kommen Nährstoffe im Saatgut, aufgenommene Wirtschaftsdünger so- wie die N-Bindung von Leguminosen.

Beim Output stellen Tierverkäufe und -verluste den größten Block dar. Hinzu kommt die Nährstoffabgabe durch verkaufte Erntegüter und Gülle. Die gasförmigen Stall-, Lager- und Aufbringverluste werden in der Stoffstrombilanz nicht berücksichtigt, da es sich bei dieser Verordnung um eine Bruttobetrachtung handelt.

Das Ergebnis der Stoffstrombilanz ist der Stickstoff- und Phosphor-Saldo, der für den Gesamtbetrieb sowie je Hektar Nutzfläche ausgewiesen wird. Die Salden dürfen vorgeschriebene Höchstwerte nicht überschreiten.

Beim Stickstoff lässt der Gesetzgeber derzeit die Wahl zwischen zwei Höchstwerten. Entweder der Betrieb orientiert sich am bundesweit zulässigen Höchstsaldo von 175 kg N/ha, der im dreijährigen Mittel einzuhalten ist. Oder der Betrieb ermittelt seinen individuellen Grenzwert. Beim Phosphor hat Berlin keine Höchstwerte festgelegt. Es besteht aber die Pflicht zur Saldo-Ermittlung. Die dreizehn Mast- und neun Sauenbetriebe weisen sehr unterschiedliche Ergebnisse bei der Stoffstrombilanz aus (siehe...