Die Einfriedung des Betriebes ist ein elementarer Teil der ASP-Abwehr. Um den Bestand zu schützen reichen oft einfache Lösungen.
Prof. Dr. Wilfried Hopp, Veterinäramt Soest
Die drohende Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) muss allein deshalb schon für alle Schweinehalter ein Weckruf sein, die eigene Biosicherheit auf den Prüfstand zu stellen! Treten Lücken auf, riskiert der Landwirt im Falle eines Falles seinen Entschädigungsanspruch.
Hinzukommen marktpolitische Aspekte. Die Wertschöpfung in der deutschen Schweinehaltung ist mittlerweile eng mit dem Fleischexport verknüpft. Im Falle eines ASP-Ausbruches muss alles dafür getan werden, möglichst viele Auslandsmärkte offen zu halten. Dabei wird es entscheidend sein, ob wir den Abnehmern durch hohe Hygienestandards und ein Konzept zur Sicherung unserer Hausschweinebestände klar machen können, dass wir die Lage im Griff haben.
Wildschweine fernhalten
Insbesondere die Abschirmung unserer Schweineherden spielt angesichts der aktuellen Gefahrenlage eine besondere Rolle. Denn wenn die hochinfektiöse ASP Deutschland erreicht, wird sie voraussichtlich erst bei den Wildschweinen zuschlagen.
Deren Population ist in den letzten Jahren spürbar gewachsen und die Tiere bevölkern weite Teile der Republik. Die Jägerschaft hat darauf reagiert und bestandsreduzierende Maßnahmen ergriffen. Erfahrungen in osteuropäischen Ländern zeigen aber, dass trotz Dezimierung die ASP-Bekämpfung in der Wildschweinpopulation schwierig und nicht von schnellen Erfolgen gekennzeichnet ist.
Die größte Übertragungsgefahr geht dabei nicht vom direkten Kontakt zwischen einem infizierten Wildschwein und einem Hausschwein aus. Dies ist durch die dominierende Haltungsform in geschlossenen Ställen unwahrscheinlich. Vielmehr muss man die Erkenntnisse aus den letzten Geflügelpestzügen heranziehen. Dabei schlugen höchstwahrscheinlich virushaltige Ausscheidungen infizierter Wildvögel in Stallnähe die Infektionsbrücken zum Nutzgeflügel.
Futtersilos sichern
Für Schweinehalter gilt daher als oberste Prämisse, dass Wildschweine nicht einmal in die Nähe der Stallanlagen gelangen können. Das ist nur mit einer durchdachten Einzäunung des Betriebsgeländes zu erreichen. Wie diese grundsätzlich auszusehen hat, ist den Ausführungshinweisen der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) zu entnehmen.
Zwar ist die darin beschriebene Betriebseinfriedung nur für Mast- bzw. Aufzuchtbetriebe mit mehr als 700 Plätzen sowie für Ferkelerzeuger mit mehr als 150 Sauenplätzen und für geschlossene Betriebe mit mehr als 100 Sauen verbindlich. Jeder kleinere Schweinebetrieb sollte sich aber seiner Eigenverantwortung bewusst sein und versuchen auch ohne Gesetzeszwang seinen Bestand bestmöglich abzusichern.
Dazu gehört, dass in die Einfriedung alle Gebäude, Flächen und Vorrichtungen einbezogen werden, die unmittelbar mit der Schweinehaltung verbunden sind. Darin eingeschlossen sind auch ausgegliederte Bereiche wie die Kadaver- oder Futterlagerung.
Gerade dem letztgenannten Funktionsbereich ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Denn Futterreste locken in einem weiten Umkreis Wildschweine an. Gleichzeitig betritt der Landwirt regelmäßig diesen Bereich, um die Füllstände der Silos zu kontrollieren oder Lieferscheine einzusammeln.
Wildzäune erfüllen Zweck
Geeigneten Schutz bieten Draht- oder Stabzäune mit einer Mindesthöhe von 150cm. Wichtig ist, dass sie nach unten hin auf eine Maschenweite von kleiner 10 cm verengen, um auch Frischlinge auszusperren. Außerdem muss das Zaunelement fest im Boden verankert sein, sodass es nicht von den Wildschweinen hochgedrückt oder unterwühlt werden kann. Damit solch ein Eindringen im Zweifelsfall schnell genug bemerkt wird, ist der Zaun frei von Bewuchs zu halten und regelmäßig zu kontrollieren.
Nicht ideal aber akzeptiert ist die Einbeziehung der Stallaußenmauern in die Betriebseinfriedung (siehe Übersicht). Allerdings sollten keine sensiblen Funktionsbereiche daran angrenzen und die Türen müssen abschließbar sein. Hecken oder Gräben besitzen dagegen keinen Schutz gegen so mobile Tiere wie Wildschweine.
Trotz dieser praxisnahen Vorgaben ist bei Betriebskontrollen immer wieder festzustellen, dass Verladerampen oder außenliegende Futterlager teils gar nicht oder nur durch eine Minimaleinzäunung gesichert sind. Die Betriebsleiter argumentieren häufig, dass eine entsprechende Einzäunung viel Geld kosten würde. Entscheidet man sich für einen Doppelstabmattenzaun in gehobener Ausführung mag dies so sein. Doch solch ein Zaun wird gar nicht gefordert! Sachgerecht aufgestellte, straff gespannte Wildzäune halten das Wild ebenso effektiv fern und kosten in der Regel deutlich weniger.
Knackpunkt Hoftore
Ein weiterer Aspekt der externen Biosicherheit stellen die Hofzufahrten dar. Auch wenn es im Betriebsalltag schwer umzusetzen ist, sollten diese im Optimalfall immer verschlossen sein. Das setzt viel Selbstdisziplin vorraus und Tierärzte, Berater und Co. müssen sich per Klingel oder Telefon bemerkbar machen können.
Ist dies nicht zu bewerkstelligen, muss das Hofgelände zumindest außerhalb der Zeiten der Betriebsaktivitäten für unbefugte Personen und Wildtiere versperrt werden. Ergänzend dazu können Sie an viel frequentierten Torpassagen auch Viehgitter in die Erde einlassen. Diese sind mit schweren Fahrzeugen befahrbar, werden aber von Klauentieren gemieden.
Neben diesen baulichen Lösungen ist für den Erfolg der externen Biosicherheit auch immer ein gewisses Maß an Struktur und Ordnung gefragt. Dazu zählt unter anderem, dass es für bestimmte Routinearbeiten, wie z.B. die Güllelogistik, die Futteranlieferung oder die Tierverladung ein klares Verkehrskonzept gibt. Ziel muss es dabei sein Wegkreuzungen zu vermeiden.
Fazit
Die ASP-Gefahr ist in Deutschland allgegenwärtig. Im Seuchenfall würde es vermutlich erst die Wildschweine treffen. Um eine Übertragung auf die Hausschweinebestände zu verhindern, müssen die Betriebe eingefriedet sein.
Ideal ist eine Einzäunung mit nach unten enger werdenden Maschen, fester Bodenverankerung und 150cm Höhe. Für Kontrollen ist der Zaun bewuchsfrei zu halten. Sind Stallmauern Teil des Außenschutzes, dürfen keine Funktionsbereiche angrenzen und Türen müssen abschließbar sein.
Der Zaunbau muss nicht teuer sein. Entsprechende Wildzäune reichen aus. Wer trotz eines Verkehrskonzeptes die Hoftore tagsüber offen halten muss, sollte zur Wildtierabwehr über ein Viehgitter nachdenken.