Die Bundesregierung wird nun doch kei-nen eigenen Entwurf zum Tierarzneimittel-gesetz vorlegen. Vielmehr wird der Bun-destag voraussichtlich folgende Punkte im Entwurf des Bundesrates ändern. -Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, ma-ximal zwei Arzneimittelvormischungen für die Herstellung von Fütterungsarzneimit-teln zuzulassen. Der Bundestag will diese Regelung nun auf antibiotikahaltige Vor-mischungen beschränken. -Nur Tierarzneimittel, für die es eine Wartezeit gibt, sollen nach den Vorstellun-gen des Bundestages unter die 7-Tage-Re-gelung fallen. Der Bundesrat hatte vorge-schlagen, dass alle Tierarzneimittel unter diese Regelung fallen. Unverändert bestehen bleiben soll hin-gegen das vom Bundesrat geplante Verbot der Hofmischung.