Mit neuem Düngerecht brauchen viele Betriebe mehr Fläche für ihre Gülle. Wen trifft es besonders? Was heißt das für den Güllepreis?
Fred Schnippe, SUS
Die Folgen des neuen Düngerechts werden seit Monaten heiß diskutiert. Zwar bringt die Pflicht zur Stoffstrombilanz vorerst keine Verschärfung.
Doch die Novelle der Düngeverordnung hat es in sich. So kämpfen neben den Tierhaltern auch die Biogasanlagen in Zukunft mit deutlich höheren Nährstoffüberschüssen. Allein in Niedersachsen fehlen rund 376000 ha Güllefläche!
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Ackerbauern die Aufnahme von Wirtschaftdüngern kritischer sehen. Denn bei ihnen ist die Düngung mit Gülle jetzt ebenfalls stärker reglementiert. Einige haben geplante Lieferungen von Wirtschaftsdüngern storniert.
Dass etliche Schweinehalter künftig mit steigenden Nährstoffüberschüssen rechnen müssen, hat mehrere Gründe:
- Bei Stickstoff sind statt 30% nur noch 20% Lagerverluste anrechenbar. Das schlägt auf die Grenze von 170 kg N aus Wirtschaftdüngern durch.
- Bei Phosphor sind nur 10 statt 20 kg Saldo in der Nährstoffbilanz zulässig.
- Böden mit hoher Phosphorversorgung (>20 mg P2O5/100 g) dürfen maximal nach Entzug gedüngt werden.
- Im Nährstoffvergleich sind jetzt bis zu 28 abgesetzte Ferkel statt bislang 22 Ferkel zu berücksichtigen.
- In der Mast fließen statt 800 g jetzt bis zu 950 g Zunahme in die Bilanz.
Sauenhalter stark betroffen
Die Verschärfungen im Düngerecht haben vor allem in der Sauenhaltung gravierende Folgen. Denn hier wirkt sich der Leistungssprung auf 28 Ferkel je Sau stark aus. Wobei der Phosphor für Ferkelerzeuger weiter der erstlimitierende Faktor bei der Düngung bleibt.
Die Folgen verdeutlicht ein 400er- Sauenbetrieb mit 29 abgesetzten Ferkeln. Dieser füttert bereits Nährstoff-reduziert, der P-Entzug im Ackerbau soll bei 75 kg/ha liegen.
Nach altem Recht benötigt der Ferkelerzeuger 65,5 ha Güllefläche. Mit neuer Dünge-VO steigt der Flächenbedarf auf 78,8 ha, also um 20%. Noch stärker steigt der Flächenbedarf, wenn z.B. die Hälfte der Betriebsfläche hoch P-versorgt ist. Dann benötigt der 400er-Sauenbetrieb 84 ha Güllefläche, sprich 28% mehr als bislang!
Effektivste Gegenmaßnahme ist der Wechsel zur stark N-und P-reduzierten Fütterung. Doch selbst mit einem maximal ausgefeilten Fütterungskonzept braucht der Beispielbetrieb noch 10 bis 15% mehr Güllefläche als 2017.
Das heißt: Viele Ferkelerzeuger werden neben der Optimierung der Fütterung mehr Gülle abgeben oder Fläche pachten müssen. Im ungünstigsten Fall steht eine Senkung der Sauenzahl an.
Mast trifft es weniger hart
In der Mast sind die Auswirkungen weniger dramatisch. Denn in der neuen Dünge-VO hat die DLG aktualisierte Werte für die Nährstoffausscheidungen hinterlegt. Demnach darf im Bereich von 800 g Tageszunahme mit etwa 15% geringeren Phosphormengen je Mastplatz kalkuliert werden.
Allerdings verringert sich der positive Effekt der neuen Ausscheidungswerte, wenn der Betrieb überdurchschnittlich hohe Tageszunahmen erzielt. Denn in der neuen Leistungsklasse oberhalb von 850 g Tageszunahme werden spürbar mehr Tiere je Platz erzeugt.
Die Auswirkungen auf den Bedarf an Gülleflächen zeigt ein Beispielbetrieb mit 2000 Mastplätzen. Er füttert Nährstoff-reduziert und erzielt Tageszunahmen von knapp unter 850 g. Der P-Entzug im Ackerbau liegt bei 75 kg/ha.
Bei der alten Dünge-VO benötigte der Mäster gut 101 ha Fläche. Wobei Phosphor der limitierende Faktor war. Wie dieser Betrieb künftig abschneidet, hängt stark von den P-Werten seiner Böden ab. Sind alle Flächen nur mäßig (<20 mg) mit Phosphor versorgt, steigt sein Flächenbedarf nur minimal auf gut 103 ha an. Die Grenze von 170 kg N/ha greift in diesem Fall zuerst.
Kritischer wird es, wenn die Böden viel P enthalten. Dann darf Phosphor nur in Höhe des Entzugs gedüngt werden. So steigt der Flächenbedarf des 2000er-Mästers um 10% auf 111 ha.
Um gegenzusteuern, müsste der Beispielbetrieb auf die stark N-und P-reduzierte Fütterung umstellen. So könnte er die Verschärfungen des neuen Düngerechts nahezu vollständig abpuffern.
Entspannt zurücklehnen dürfen sich die Mäster trotzdem nicht. Der Schritt zur stark Nährstoff-reduzierten Mast ist kein Selbstläufer. Denn Sicherheitszuschläge sind tabu. Nur wer die Ration exakt kalkuliert und die Tiere gut beobachtet, kann verhindern, dass Gesundheit, Zunahmen oder Schlachterlöse aus dem Ruder laufen.
Güllepreise steigen
Auch Betriebe mit ertragsschwachen Böden müssen exakt planen. Denn wenig Ertrag heißt wenig Phosphat-Entzug. Einige Behörden haben angekündigt, sich die Nährstoffbilanzen diesbezüglich genau anzusehen.
Viele Schweinehalter müssen sich darauf einstellen, mehr Gülle abzugeben. Insbesondere im Nordwesten ist mit erheblichem Druck und steigenden Preisen am Güllemarkt zu rechnen. In Veredlungsregionen kann der Abgabepreis nach Einschätzung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen phasenweise auf ein Niveau von bis zu 16 €/m3 Gülle steigen.
Wie sich der Nährstoffmarkt entwickelt, wird auch am Wetter und der Befahrbarkeit der Böden liegen. Denn mit der neuen Rechtslage fokussiert sich die Gülleausbringung noch stärker auf das Frühjahr. Bei zusätzlichen Güllemengen und weiteren Transportwegen stellt das immense Anforderungen an die Dienstleister.
Fazit
Die Novelle der Dünge-VO bringt erhebliche Einschnitte mit sich:
- Ferkelerzeuger sind stark betroffen. Sie benötigen u.U. bis zu 25% mehr Güllefläche. Stark Nährstoff-reduziertes Futter kann dies nicht voll abpuffern.
- In der Mast steigt der Flächenbedarf je nach Ausgangslage moderat. N- und P-reduziertes Futter bringt Entlastung.
- Die Qualität der Ackerflächen wird wichtiger. Schwache Erträge oder hohe P-Gehalte limitieren den Gülleeinsatz.
- Die Abgabepreise für Gülle werden vermutlich spürbar steigen.
- Eine frühzeitige Fütterungs- und Düngeplanung wird noch wichtiger.