Tierschutz spaltet Europa

Deutsche Schweinehalter kämpfen mit steigenden Auflagen zum Tierschutz.Anderen EU-Ländern genügt der Mindeststandard. Ein Überblick.

Prof. Martin Ziron, FH Soest

Die Nutztierhaltung steht im Fokus von Gesellschaft und Politik. Insbesondere die Tierschutzverbände fordern mehr Tierwohl. Die deutsche Debatte suggeriert, dass der Gesetzgeber seinen Aufgaben zu wenig nachkommt.

Dabei gibt es auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Vorgaben. Basis sind die EU-Richtlinien zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere. Ergänzend gibt es separate EU-Richtlinien für die Nutztierarten, z.B. die EU-Richtlinie 91/630/EG zum Schutz von Schweinen. Sie sind Grundlage für nationale Verordnungen und stellen die Mindestanforderungen dar.

Deutschland hat mit dem Tierschutzgesetz bereits 1972 einen rechtlichen Rahmen gesetzt. Berlin hat das Gesetz 2006 neu gefasst und mehrfach ergänzt. Zusätzlich hat Deutschland 2006 die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf den Weg gebracht.

Obwohl mit den EU-Vorgaben eine gemeinsame Basis beim Tierschutz gilt, weisen die Staaten große Unterschiede bei der Ausgestaltung auf.

Kastenstand erlaubt?

Besonders stark sind die Unterschiede bei der Kastenstandhaltung. In skandinavischen Ländern sind Kastenstände über alle Haltungsabschnitte seit 1988 verboten. Zudem muss in Schweden 50 % der Buchtenfläche planbefestigt und mit Stroh eingestreut sein. Auch Dänemark hat für Neubauten enge Vorschriften zum Kastenstand. Dort ist eine Fixierung nur für drei Tage während der Rausche zulässig. Allerdings räumt Kopenhagen für bestehende Betriebe eine lange Übergangsfrist bis 2035 ein. Auch in Holland müssen Sauen seit 2013 zumindest in neu- und umgebauten Ställen spätestens vier Tage nach Belegen in die Gruppe.

Deutschland befindet sich in einer Umstrukturierung. Insbesondere nach dem Magdeburger Urteil stehen Kastenstände in der Kritik. Nach zahlreichen Fachgesprächen hat das Berliner Agrarressort im Sommer 2017 ein Eckpunktepapier vorgelegt. Dieses sieht eine Einzelhaltung für bis zu acht Tage nach dem Absetzen vor. Es soll 15 Jahre Bestandsschutz geben.

Deutlich entspannter sieht man die Haltung im Kastenstand in Belgien, Polen und Spanien....