Laut Schweizer Tierschutzverordnung müssen sich säugende Sauen ab Juni 2007 in Abferkelbuchten frei drehen können. Betriebe, die sich der Labelproduktion verschrieben haben, müssen bereits heute mit Freilaufbuchten arbeiten. Eine Auswertung an der FAT Tänikon sollte zeigen, ob sich die Ferkelverluste in Freilaufbuchten auf ähnlichem Niveau bewegen wie beim Einsatz von Ferkelschutzkörben. Für die Auswertung wurden Daten aus 173 Labelbetrieben mit 18 824 Würfen und 482 Nicht-Labelbetrieben mit 44 837 Würfen herangezogen. Die wichtigsten Ergebnisse: Die Gesamtverluste von Ferkeln in Labelbetrieben und Betrieben mit Ferkelschutzkorb waren mit 12,1 % identisch. In Labelbetrieben wurden signifikant mehr Ferkel erdrückt (5,5 %) als bei konventioneller Haltung (4,5 %). Bei den sonstigen Verlustursachen war die Situation umgekehrt. In den Labelbetrieben lagen die Verluste bei 6,6 %, in den Betrieben mit Ferkelschutzkorb waren es 7,6 %. In den Freilaufbuchten hatten das Vorhandensein einer Fixierungsmöglichkeit für die Sau und der Einbau von Abweisbügeln keinen signifikanten Einfluss auf die Gesamt- oder die Erdrückungsverluste. Auch die Buchtengröße spielte keine Rolle. Bei größeren Würfen vor allem ab zwölf Ferkeln traten deutlich höhere Verluste auf. Fazit: Schweizer Sauenhalter müssen hohe Tierschutzanforderungen erfüllen. Anders als in zahlreichen deutschen Untersuchungen liegen die Ferkelverluste in Freilaufbuchten in Schweizer Untersuchungen nicht höher.