Berufsverbot gegen Straathof vorerst aufgehoben

Der umstrittene Züchter Adrianus Straathof darf wieder Schweine halten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg am Freitag in einem Eilverfahren. Eine Gerichtsprecherin teilte mit, dass ein anderslautender Beschluss der Vorinstanz damit aufgehoben sei.
Der Landkreis Jerichower Land hatte wegen erheblicher Verstöße gegen den Tierschutz ein bundesweites Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Gegen das Verbot war Straathof vorgegangen. Dessen Eilantrag wurde jedoch in erster Instanz abgelehnt. Daraufhin legte der Ferkelzüchter Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ein. 
Das Oberverwaltungsgericht erklärte in dem Eilverfahren, es handele sich um ein Berufsverbot und es sei nicht sicher, dass es sich im weiter laufenden Hauptverfahren als rechtmäßig erweisen werde. Dabei berücksichtige das Gericht auch, dass Straathof inzwischen in allen Betrieben seine Funktion als Geschäftsführer abgegeben habe und die Unternehmen mittlerweile Bevollmächtigte für Fragen der Tierhaltung hätten. Daher seien keine konkreten Gefährdungen des Tierschutzes zu befürchten.