CC-Verstöße: Sanktionen entschärft

In puncto betrieblicher Kontrollen gibt es ausnahmsweise etwas Positives zu vermelden. So sollen mögliche Sanktionen im Rahmen von Verstößen gegen Cross-Compliance (CC) künftig abgemildert werden. Dies hat das Agrarministerium in Berlin in Gesprächen mit der EU-Kommission erreicht.Die Entschärfung zielen insbesondere auf kleine Fehler, die dem Betriebsleiter trotz angemessener Sorgfalt unterlaufen sind. Hierzu zählt zum Beispiel eine um wenige Tage verspätete Meldung an die Hit-Datenbank. Voraussetzung für den Verzicht auf Sanktionen ist allerdings, dass der Betrieb gut geführt ist und seinen kleinen Fehler plausibel erklären kann. Cross-Compliance-relevante Verstöße können zu empfindlichen Abzügen bei den Direktzahlungen bzw. Flächenprämien führen.Auch Tierschutz-relevante Verstöße sind seit einigen Jahren CC-relevant.  Aus Sicht der Schweinehalter ist die neue Regelung zu begrüßen. Denn aufgrund der Fülle von Dokumentationen und Kontrollen können durchaus kleine Fehler unterlaufen.