CH: Kastrationsfonds schüttet Beihilfen aus

In der Schweiz ist seit Jahresbeginn die Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung verboten. Die Wertschöpfungskette hat sich zur Umsetzung dieser Vorschrift für die Kastration unter Inhalationsnarkose entschieden. Zur Erleichterung des Einstiegs in die Methode der Wahl ist ein gemeinsamer "Kastrationsfonds" ins Leben gerufen worden. Bis längstens September 2011 sollen Schlachtbetriebe und ihre Lieferanten finanzielle Mittel aufbringen, mit welchen die Investitionen der Zuchtbetriebe mitfinanziert werden. Ferkelerzeuger, die ihren Tierarzt beauftragen, die Ferkelkastration unter Schmerzausschaltung durchzuführen, sollen ebenfalls einen einmaligen Zuschuss erhalten.

Nun hat der Verwaltungsrat des Kastrationsfonds in seiner letzten Sitzung die Modalitäten für die Auszahlung der Beiträge festgelegt. Danach werden pro durchschnittlich säugende Zuchtsau 450 Schweizer Franken (Narkosegerät) bzw. 360 Schweizer Franken (Tierarztmodell) ausbezahlt.  Die Beiträge pro Antragsteller sind allerdings auf 10.000 Schweizer Franken (Narkosegerät) bzw. 8.000 Schweizer Franken begrenzt. Die ersten Auszahlungen sollen bereits erfolgt sein. Betriebe, welche das Tierarztmodell gewählt haben, werden voraussichtlich erst ab März 2011 berücksichtigt. Sie müssen bis Ende Februar 2011 eine Sammelbescheinigung ihres Tierarztes einreichen, auf der die Anzahl narkotisierter Ferkel im Jahr 2010 eindeutig ersichtlich ist.