Dioxin: Meldepflicht der Labore eingeschränkt

Nach Widerstand in der Unionsfraktion gegen einzelne Punkte des Dioxin-Aktionsplans lenkt die Bundesregierung offenbar in einem wichtigen Punkt ein. Die Meldung überhöhter Dioxinwerte an den Staat, zu der private Labore künftig verpflichtet sein sollen, wird sich laut aktuellen Planungen in engen Grenzen abspielen. Wie in Berlin nach Gesprächen des Agrarressorts mit Bundestagsabgeordneten bekannt wurde, sollen Informationsansprüche nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei der Meldepflicht nicht gelten, jedenfalls wenn es sich um Produkte handelt, die noch nicht bis in die Regale der Supermärkte gelangt sind. Solche Meldungen der Labore zu überhöhten Dioxinwerten bei gestoppten, noch im Lager oder Produktionsprozess steckenden Erzeugnissen sollen lediglich in das noch zu verankernde Dioxinmonitoring einfließen. Dieses ist anonymisiert. Einig ist man sich, dass die Zahl der Eigenkontrollen nicht sinken und eine Abwanderung der Labortests ins Ausland verhindert werden soll. Der Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im Bundestag scheint nun nichts mehr im Wege zu stehen. (AgE)