Initiative Tierwohl

Ist es im Stall hell genug?

Für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl gibt es bezüglich der erforderlichen Beleuchtung der Ställe große Unsicherheiten. Zunächst einmal gilt der gesetzliche Standard. So fordert die Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung, dass wer Schweine in Ställen hält, in denen zu ihrer Versorgung wegen eines zu geringen Lichteinfalls auch bei Tageslicht künstliche Beleuchtung erforderlich ist, muss den Stall täglich mindestens acht Stunden beleuchten. Die Beleuchtung im Aufenthaltsbereich der Schweine muss eine Stärke von mindestens 80 Lux haben und dem Tagesrhythmus angeglichen sein.

Den genauen Text der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung finden Sie hier unter
§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen Absatz 2.

In diesem Zusammenhang sollten die Praktiker folgenden Tipp aus der Beratung beherzigen:

Beim Tierwohl-Audit auf der sicheren Seite ist, wer das künstliche Licht tagsüber (mindestens 8 Stunden) brennen lässt. Denn auch wenn dieser Punkt im letzten QS-Audit nicht abgewertet wurde (Einstufung "A" oder "B"), zählt nur die aktuelle Bewertung. Das heißt, die Bewertung durch den Tierwohlauditor ist maßgeblich! Eine einzelne kaputte Leuchtstoffröhre führt allerdings noch nicht zur Aberkennung bei der Initiative Tierwohl.

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