Kastrationsverbot: BMEL-Bericht enttäuscht

Ab Ende 2018 ist die betäubungslose Kastration in Deutschland verboten. Bei der Verankerung im Tierschutz-Gesetz wurde auch festgeschrieben, dass die Bundesregierung bis Ende dieses Jahres einen Bericht zur Entwicklung alternativer Verfahren vorlegen muss. Der jetzt vorliegende Bericht enthält keine neuen Ansätze und lässt die Ferkelerzeuger mit den anstehenden Veränderungen im Regen stehen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fasst folgende Punkte zusammen:

  • Das Ausstiegsdatum 01.01.2019 ist fix. Trotz großer Probleme bei den Alternativen zur betäubungslose Kastration wird am Zeitplan nicht gerüttelt.
  • Mit der Ebermast, der Kastration unter Narkose sowie der Immunokastration stehen laut BMEL drei geeignete Alternativen bereit.
  • Der Lebensmittelhandel ist aufgerufen, alle drei Alternativen zu akzeptieren.
  • Sollten sich weitere Alternativen auftun, will das BMEL die Entwicklung unterstützen.
Für die ISN-Interessengemeinschaft enthält der BMEL-Bericht zahlreiche Widersprüche. So sieht die ISN insgesamt eine große Gefahr für einen Strukturbruch in der deutschen Ferkelerzeugung. Denn die Bundesrepublik ist das einzige EU-Land mit einen fixen Verbot für die jetzige Form der Kastration. Auch auf Ebene der Schlachthöfe drohen weitere Konzentrationen. Denn kleine und mittelständische Schlachthöfe haben große Schwierigkeiten, die Ebermast oder Immunokastration nach Vorgaben des LEH umzusetzen.