Kastrationsverbot: Mehr Ferkel aus dem Ausland?

Stand jetzt wird spätestens 2019 die Kastration ohne Betäubung verboten sein. Diverse Vertreter des LEH haben angekündigt, bereits Anfang 2017 auf das Fleisch betäubungslos kastrierter Tier verzichten zu wollen. Händeringend sucht die Erzeugerseite nach Alternativen. Doch die scheinbar praktikablen Lösungsansätze Ebermast oder Immunokastration stoßen beim Handel aus verschiedenen Gründen nicht auf uneingeschränkte Gegenliebe. Gerade die mittelständischen Schlachtunternehmen würden gerne weiterhin das Fleisch von Börgen verarbeiten.
Dann bliebe nur noch die Kastration unter Einsatz des Betäubungsmittels  Isofluran. Neben Defiziten im praktischen Einsatz und möglichen Gesundheitsrisiken für den Anwender ist mit diesem Verfahren vor allem das Problem verbunden, dass Isofluran aktuell in Deutschland nur von Tierärzten angewendet werden darf.
Anders sieht das beispielsweise im Nachbarland Holland aus. Hier dürfen Ferkelerzeuger sogar die Betäubung mit CO2 selbst durchführen. Dr. Frank Greshake von der Landwirtschaftskammer NRW befürchtet dadurch einen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Ferkelerzeuger. Er wirft deshalb die Frage auf, ob die Bundesrepublik bei Importferkeln das Betäubungsverfahren vorschreiben kann. Oder ob der Import solcher Ferkel kategorisch zu verbieten ist. Er hält es auch theoretisch für möglich, dass QS für eingeführte Ferkel bestimmte Auflagen hinsichtlich der Betäubung erlässt.
Den größten Knackpunkt sieht Greshake darin, die notwendigen Kontrollen entsprechend durchführen zu können. Somit könnte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ferkelerzeuger schwer geschädigt werden. Die Folge wären mehr importierte Ferkel. Bereits heute werden über 11 Mio. Ferkel aus Dänemark und den Niederlanden eingeführt.