NRW-Verbandsklagerecht: Keine Akteneinsicht für Tierrechtler

Das Vorhaben der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) gerichtlich gegen die Kastenstandhaltung von Sauen vorzugehen, hat vor dem Verwaltungsgericht Münster einen ersten Dämpfer erhalten. Die Tierrechtler hatten den Kreis Steinfurt im September 2014 auf mögliche Tierschutz-Verstöße in einem Schweinebetrieb im Tecklenburger Land hingewiesen. Um die Klage vorbereiten zu können, forderte ARIWA über den Stand der laufenden Ermittlungen gegen den Betrieb informiert zu werden. Der Kreis Steinfurt lehnte dies aber ab und bekam nun vor dem Verwaltungsgericht Recht.Der Tierschutzverein habe kein Recht darauf, über laufende Untersuchungen des Veterinäramts informiert zu werden oder gar die Akten einzusehen, urteilte das VG Münster. Das Gesetz schließe eine Beteiligung von Tierschutzverbänden an laufenden Untersuchungen aus, urteilten die Richter. Trotzdem könne ein Verband jederzeit mit einer Klage gegen einen Betrieb vorgehen. Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes könnten zudem Einzelpersonen Einsicht in Behördendokumente beantragen.
Für die von ARIWA begehrte Akteneinsicht wäre eine Gesetzesänderung nötig. Dies fordern die Tierrechtler nun vom Gesetzgeber. Ohne die Möglichkeit, Informationen über mögliche Tierschutzrechtsverstöße zu erhalten, bleibt das Gesetz ein zahnloser Tiger, sagt Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. Das Informationsfreiheitsgesetz reiche nicht aus, um die notwendigen Informationen zu beschaffen. Denn die Behörden können so leicht die Auskunft mit Verweis auf die Verletzung von Betriebsgeheimnissen verweigern. Da das Verbandsklage-Gesetz vorläufig auf fünf Jahre befristet sei und nur verlängert werde, wenn Ergebnisse vorliegen, bestehe die ernsthafte Gefahr, dass das Gesetz 2017 gekippt werde, fürchten die Tierrechtler.
Die ISN begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Echte Tierschutzorganisationen, wie der Deutsche Tierschutzbund oder ProVieh bringen sich in die Diskussion um die Zukunft der Nutztierhaltung ein und machen Verbesserungsvorschläge. ARIWA hingegen beschränke sich nur auf das laut proklamierte Ziel, die Tierhaltung in Gänze abzuschaffen, so die Interessensgemeinschaft.