Nottötung von Ferkeln wieder in den Medien

In der Sendung Report Mainz im ARD war unter der Woche wieder über das Thema Ferkel-Nottötung berichtet worden. Hauptbestandteil des Berichts waren illegal aufgenommene Filmaufnahmen aus mehreren großen Sauenbetrieben in Thüringen bzw. Sachsen-Anhalt. Die zu Wort kommenden Vertreter der Tierschutzverbände kritisieren in dem Beitrag die Art und Weise, wie nicht lebensfähige Ferkel in den Betrieben notgetötet werden.Von Seiten der zuständigen Veterinärbehörden heißt es dazu, dass sich die gefilmten Mitarbeiter in einer der Anlagen in Thüringen klar an die vor kurzem definierten rechtlichen Vorgaben gehalten hätten. So wurden die Tiere zunächst mit einem stumpfen Gegenstand betäubt und anschließend durch Blutentzug getötet.
  
Die Filmaufnahmen aus dem zweiten Betrieb in Thüringen zeigen dagegen tatsächlich ein gesetzeswidriges Vorgehen. Zwar wurden die Ferkel per Blutentzug getötet, die vorherige Betäubung wurde jedoch nicht mit einem stumpfen Gegenstand vorgenommen sondern durch einen Kopfschlag auf den Boden.
In diesem Fall hat der Betrieb sofort nach Kenntnisnahme der Aufnahmen Selbstanzeige erstattet. Nach Angaben der Rechtsanwälte des Betriebes wurden zudem arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet, weil von den eindeutigen Arbeitsanweisungen im Betrieb abgewichen wurde.    
 
Als Alternative zur Nottötung nicht lebensfähiger Ferkel durch Betäubung mit einem stumpfen Gegenstand und anschließenden Ausbluten wird über die Tötung durch eine Kombination aus Stresnil und CO2-Betäubung diskutiert. In dem Beitrag „Nicht lebensfähige Ferkel erlösen?“ (SUS 3/2015) werden die Ergebnisse einer Praxisstudie zu dieser Form der Euthanasie vorgestellt.