Schmidt will Transportverbot trächtiger Tiere

Das Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitet derzeit Vorgaben für ein Transportverbot von trächtigen Tieren. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am vergangenen Donnerstag (23.7.) erklärt. Nach Angaben des Ministers wurde geprüft, welchen Spielraum es auf nationaler Ebene gibt, die Abgabe hochträchtiger Tiere zum Zwecke des Schlachtens oder deren Transport zu beschränken. Laut Darstellung seines Ministeriums eröffnet die EU-Verordnung 1099/2009 „über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung“ den Mitgliedstaaten keine Möglichkeit, für die Tötung von Tieren innerhalb von Schlachthöfen nationale Regelungen zu erlassen. „Die Praxis des Schlachtens hochträchtiger Tiere ist nicht akzeptabel“, stellte Schmidt klar. Auch wenn nach wie vor keine verlässlichen Zahlen vorlägen; dass immer wieder trächtige Rinder zum Schlachthof gebracht würden, sei „nicht zu dulden“. Das Schlachten hochträchtiger Tiere werfe nicht nur moralisch-ethische Fragen auf, sondern stelle eine „erhebliche Tierschutzproblematik“ dar. Der Minister erinnerte daran, dass sein Haus ein Forschungsprojekt initiiert habe, mit dem neue Erkenntnisse über die Dimension und die Ursachen der Schlachtung hochträchtiger Tiere in Deutschland gewonnen werden sollten. Dabei würden nicht nur Rinder, sondern alle Nutzungsarten von routinemäßig geschlachteten Tieren, das heißt Kühe, Sauen, kleine Wiederkäuer und Stuten, berücksichtigt. AgE