Tierwohl-Bonus ist Netto-Entgelt

Bei dem von der Initiative ausgezahlten Bonus handelt es sich um ein Netto-Entgelt. Das stellen die Verantwortlichen der Trägergesellschaft jetzt klar. In der Praxis heißt das: Die Landwirte bekommen den Bonus inklusive der 19 % ausgezahlt. Allerdings müssen sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Effektiv bleibt den Landwirten also nur der Netto-Betrag. Gegenrechnen können die Praktiker ist Umsatzsteuer, die sie für ihre Tierwohl-Aufwendungen gezahlt haben. Dies ist jedoch in jedem Fall per Beleg nachzuweisen und aktiv beim Finanzamt zurückzufordern. Hierdurch entsteht zusätzlicher Aufwand bzw. Mehrkosten beim Steuerberater.