Initiative Tierwohl

Wie wird die Nettobuchtenfläche berechnet?

Für die Wahlpflichtkriterien zu "mehr Platzangebot" ist ein Betriebsplan mit Nettoflächenausweis und möglicher Tierzahl je Bucht zu erstellen. Dies kann handschriftlich erfolgen und muss nicht unbedingt maßstabsgetreu sein. Das notwendige Platzangebot richtet sich nach der gesetzlich vorgegebenen Fläche für die jeweilige Gewichtsgruppe (bezogen auf das Durchschnittsgewicht der Gruppe). Zur Berechnung der Nettobuchtenfläche, also der Fläche, auf der sich die Tiere frei bewegen können, werden von den Innenmaßen der Bucht die Flächen unter Trögen, Futterautomaten, Scheuerbäumen, Zwischenwänden, Tränkeschalen usw. abgezogen. 

Wichtig: Das größere Platzangebot muss für jede Bucht und zu jeder Zeit (auch bei Vermarktungsengpässen) eingehalten werden!

Bei der Berechnung der Nettobuchtenfläche muss der Kotschlitz nicht von der Fläche abgezogen, sondern kann mitgerechnet werden. Doch Vorsicht: Regional wird der Kotschlitz bei der Berechnung der Buchtenfläche nach der Tierschutznutztierhaltungsverordnung nicht mitgerechnet (z.B. in NRW nach dem Sendener Protokoll).

Trenngitter im Wartestall müssen nur dann von der Nettobuchtenfläche abgezogen werden, wenn sie keine Bodenfreiheit (geschlossenes Brett bis zum Boden) haben. Gitter, unter denen die Sauen ihre Beine hindurchstrecken können, müssen nicht abgezogen werden.

Ob bei freihängenden Raufen/Boxen ein Flächenabzug von der Buchtenfläche nötig ist, hängt davon ab, wie hoch die Raufen hängen. Denn die frei verfügbare Fläche wird interpretiert als die Fläche, über die die Tiere laufen können. Allerdings müssen die Tiere auch noch an das Futter kommen.

SUS gibt Antworten auf weitere interessante Fragen zur Initiative Tierwohl:
 
Ist es im Stall hell genug?
 
Was gilt als „Lichteinfallfläche“?
 
Muss ich zu jeder Zeit mehr Platz bieten?
 
Ab wann gelten die Kriterien der Sauenhaltung auch für dieJungsauen?
 
Richtigkombinieren: Kann Einstreu auch als Raufutter gelten?
 
Was gilt für Krankenbuchten?