Tierisches Eiweiß: EU will Verbot lockern

Die Aufbereitung von Schlachtnebenprodukten zu Schweinefutter ist gesetzlich verboten. Dabei macht der Einsatz von Schlachtnebenprodukten im Futter die Verwertung des gesamten Schlachtkörpers nachhaltiger, weil ein größerer Anteil davon genutzt wird.
Zudem sind die Schlachtnebenprodukte als Phosphorquelle von besonderem Wert. So enthält nach Berechnungen der TiHo Hannover zum Beispiel Fleisch-Knochenmehl 78 g P je kg Trockensubstanz und ist etwa zu 80 % verdaulich.
Jetzt will die Europäische Kommission einlenken. Hintergrund ist, dass sich seit Einführung des Verfütterungs-Verbots im Jahr 2001 als Reaktion auf die BSE-Krise viel getan hat. Während das Ausgangsmaterial für Tiermehle früher sowohl Schlachtnebenprodukte als auch gefallene Tiere inklusive Heim- und Versuchstiere enthielt, ist es heute möglich, die Kategorien sauber zu trennen.Dass die Chancen für eine Wiederzulassung von Schlachtnebenprodukten als Schweinefutter gut stehen, zeigt eine Verordnung der Europäischen Kommission, die Mitte Februar in Kraft trat: Ab Juni dürfen aufbereitete Schlachtreste von Schweinen und Geflügel im Fischfutter bereits wieder verwendet werden.
Auch für Schweinefütterung hat die Europäische Kommission eine Lockerung des Verbots in Aussicht gestellt. So ist im Gespräch, für die Herstellung von Schweinefuttermitteln in Zukunft das sogenannte Kategorie-3-Material wieder zuzulassen. Dabei handelt es sich um Nebenprodukte (z.B. Fleischabschnitte und Knochen) von Schlachtkörpern von Tieren, die zum menschlichen Verzehr freigegeben worden sind. Auf diese Weise wäre das Risiko, dass mit BSE-Erregern infiziertes Material in die Futtermittel-Kette gelangt, quasi ausgeschaltet. Zudem soll den Nutztieren kein Tiermehl arteigener Herkunft als Futterkomponente angeboten werden dürfen. Das heißt, Schweine dürften kein Schweinemehl, sondern nur Tiermehl aus Geflügel erhalten. Wiederkäuer sind aus der Kette ausgenommen.