Tiermehl: Lockerung in Sicht

Mit der BSE-Krise wurde der Einsatz von Tiermehl in der Nutzfütterung EU-weit verboten. Eine Ausnahme stellt Fischmehl dar, das in Schweinebetrieben je nach Situation mit und ohne behördliche Genehmigung verfüttert werden darf. Seit 2013 darf Tiermehl aus nicht-wiederkäuenden Tieren wie Schweinen oder Hühnern auch wieder als Futtermittel für Fische genutzt werden. Jetzt erwägt die EU-Kommission, Geflügelmehl bei Schweinen wieder zuzulassen. Voraussetzung hierfür ist eine sichere Erkennung, woher die im Tiermehl enthaltenen Fette und Proteine stammen. So soll eine Verfütterung an dieselbe Tierart unterbunden werden. Wenn die Erkennung sicher funktioniert, könnte Geflügelmehl noch Ende 2015 wieder für die Fütterung an Schweine zugelassen werden. Dies würde den Einsatz von Importsoja verringern und so die Nachhaltigkeit verbessern. Allerdings gibt es im Lebensmittelhandel noch erhebliche Vorbehalte gegen den Einsatz von Tiermehl.