Untersuchungspflicht für Dioxine verschärft

Futtermittelhersteller dürfen künftig nur noch dann rohe pflanzliche Öle verarbeiten oder Futterfette mischen, wenn sie dafür eine EU-Zulassung haben. Das sieht die EU-Verordnung 225/2012 vor, die am vergangenen Sonntag in Kraft getreten ist. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilt, hat Deutschland die europäische Regelung um eine nationale Zulassungspflicht für Unternehmen ergänzt, die mit Futterfetten handeln. Sie sind künftig verpflichtet, den Erwerb aller Fette zu dokumentieren, sowohl Futterfette als auch Fette, die nicht für den Futtermittelbereich bestimmt sind. Ferner sieht die EU-Verordnung eine klare Trennung der Produktionsströme vor: Unternehmen müssen die Produktion von Fetten für Futtermittel künftig grundsätzlich von der Produktion von Fetten für die technische Industrie trennen.Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums werden darüber hinaus die Anforderungen an die Beförderung und die Lagerung von Futterfetten verschärft. Behälter, die für Futterfette vorgesehen sind, dürfen grundsätzlich nicht zur Lagerung oder Beförderung von Fetten für die technische Industrie verwendet werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Behälter oder Stoffe irrtümlich verwechselt beziehungsweise vermischt werden. Darüber hinaus sind in der EU-Verordnung verschärfte Untersuchungspflichten für Futterfette auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) vorgesehen. Unternehmer, die Futterfette oder Futteröle sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in den Verkehr bringen, müssen ihre Produkte in festgelegten regelmäßigen Abständen auf Dioxine und PCB untersuchen lassen. Rohe pflanzliche Öle und daraus hergestellte Futtermittel müssen ausnahmslos untersucht werden. Fettmischbetriebe müssen entweder die bei ihnen eingehenden Fetterzeugnisse vollständig untersuchen lassen oder die von ihnen daraus hergestellten Produkte. (AgE)