Antibiotika: Länder wollen Auskunftspflicht auch für kleinere Betriebe

Die Länder fordern niedrigere Schwellenwerte für die Mitteilungspflichten im Rahmen des novellierten Arzneimittelgesetzes. In seinen Empfehlungen zu der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Tierarzneimittel-Mitteilungsdurchführungsverordnung kritisiert der Gesundheitsausschuss die darin festgelegten Tierzahlen für Mastbetriebe als „deutlich zu hoch“. Damit bestehe die Gefahr, dass das Ziel der Minimierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tiermast unterlaufen werde. Dem Ausschuss zufolge sollen bereits Betriebe mit mehr als 100 Mastschweinen zu Angaben über ihren Einsatz von Antibiotika verpflichtet werden. In der Verordnung liegt diese Grenze bei 250 Mastschweinen. Für den Nachweis der relevanten Bestandsgröße sollen den Ländern zufolge nicht nur bauordnungsrechtliche Unterlagen herangezogen werden dürfen. Hierzu könnten verschiedenste Unterlagen genutzt werden, ohne dass es einer gesetzlichen Regelung bedürfe.