SUS 6/2016

Kastration unter Narkose - Praktiker berichten

Das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration ist besiegelt. Ab 2019 müssen die Ferkelerzeuger alle männlichen Ferkel in Deutschland als intakte Eber mästen, gegen Ebergeruch impfen oder unter Betäubung bzw. Schmerzausschaltung kastrie­ren.  

In der Schweiz ist seit dem Jahr 2010 die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Für die Schmerzausschaltung werden einerseits die Inhalationsnarkose mit Isofluran und andererseits die Injektionsnarkose mit Ketamin und Azaperon (Stresnil) empfohlen. Die Isoflurannarkose darf in der Schweiz vom Landwirt durchgeführt werden. 

Um die Umsetzung der schmerzfreien Ferkelkastration zu beurteilen, wurde die Narkose bei über 4.000 Ferkeln beurteilt bzw. die Schweinehalter ausführlich zu diesem Thema befragt. Ergebnis: Die Ferkel verkraften die Inhalationsnarkose sehr gut und wachen innerhalb von fünf Minuten wieder auf. Die Kastration kann bereits in der ersten Lebenswoche erfolgen und wird sehr häufig mit anderen Maßnahmen kombiniert. Der Nachteil dieser Methode ist der große apparative Aufwand. Zudem klagte jeder fünfte Anwender über Unwohlsein während bzw. nach der Arbeit.

Entscheidet man sich für die Injektionsnarkose, sollten die Ferkel bereits eine Woche oder älter sein. Um Verluste zu vermeiden, müssen die kastrierten Eberferkel unbedingt die Aufwachphase in einer warmen Umgebung abgetrennt von dem Muttertier verbringen. Denn die Aufwachphase ist lang und kann stark variieren. Die Zeit, bis 50  % der narkotisierten Ferkel sich in Sternallage (auf das Brustbein gestützt) befanden, betrug 48 Minuten. 50  % der Tiere standen nach durchschnittlich 69 Minuten und 50  % gingen nach 112 Minuten koordiniert.  

In der aktuellen Ausgabe 6/2016 berichtet SUS ausführlich über das Thema Ferkelnarkose. Lesen Sie die Beiträge: "Ferkel mit Narkose kastrieren - Schweizer Erfahrungen" ab Seite 20 sowie "Ferkelnarkose: Zwei Praktiker berichten" ab Seite 24.