Maßnahmenplan pünktlich einreichen

Bei der Antibiotika-Überwachung läuft Ende des Monats eine wichtige Frist ab. So müssen alle Betriebe, deren Therapiehäufigkeit bei der ersten Auswertung der staatlichen Antibiotika-Datenbank über der Kennzahl 2 lag, bis zum 31. Juli ihren schriftlichen Maßnahmenplan bei der Behörde vorlegen. Hierin ist darzulegen, wie der Betrieb den Antibiotika-Einsatz senken will. Der Plan ist gemeinsam mit dem Hoftierarzt zu erstellen. Zur Vereinfachung der Maßnahmenpläne sind Vordrucke auf Bund- und Länderebene erarbeitet worden.