Schlachtbefunde: Erhebung noch verbesserungswürdig

Schlachtbefunde eignen sich bislang lediglich bedingt zur Nutzung als Tierschutzindikatoren. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Monitoring-Daten aus dem Nutztierbereich“ hin. Danach lassen sich zwar aus den meisten der am Schlachthof amtlich erhobenen Befunde Rückschlüsse auf die Tiergesundheit während der Haltung ziehen; eine große Herausforderung stelle jedoch die Standardisierung der Erhebung dar, stellt die Regierung in ihrer Antwort fest.„Soll von den Schlachthofbefunden einer Tiergruppe auf die Verhältnisse in deren Herkunftsbetriebe geschlossen werden, bedarf es der Anwendung von auf wissenschaftlichen Grundlagen entwickelten und validierten Kriterien“, betont die Bundesregierung. Beispielsweise unterschieden sich die Häufigkeiten der Befunderhebungen nicht nur zwischen verschiedenen Schlachthöfen, sondern auch schichtbedingt innerhalb eines Schlachthofs. 
„Die Befunderhebung als zentrale Aufgabe der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bedarf einer ständigen Qualitätskontrolle und -sicherung“, heißt es in der Antwort. Wesentliche Voraussetzung für eine valide und zuverlässige Befunderfassung sei die Einheitlichkeit der Befundermittlung. Dies sei ein wesentliches Ziel eines Forschungsvorhabens des Statistischen Bundesamts (Destatis) in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Max-Rubner-Institut (MRI). AgE