Antibiotika-Datenbank: Frist beachten!

Spätestens bis zum14. Juli 2016 müssen Tierhalter ihren Antibiotika-Verbrauch sowie die Tierbestandsveränderungen für das erste Halbjahr 2016 an die HIT-Datenbank melden. Zudem muss die Tierhalterversicherung mit derselben Frist unterschrieben bei der jeweils zuständigen Regionalstelle eingegangen sein. Mit der Versicherung erklärt der Landwirt gegenüber der Behörde, dass er sich an die Behandlungsanweisungen seines Tierarztes gehalten hat.
Wenn Sie als Tierhalter keinen Dritten zur Eingabe der Arzneimittel-Abgabe und Aufnahmebelege beauftragt haben, müssen Sie diese Daten ebenfalls bis zum 14. Juli eingeben. Dieser Schritt entfällt, wenn Sie ihren Bestandstierarzt beauftragt haben, die Antibiotikaabgaben bzw. -anwendungen an die QS-Datenbank zu melden und QS von Ihnen die Erlaubnis hat, als sogenannter Dritter diese Daten an die staatliche Datenbank zu übertragen.