Düngerecht: Bund und Länder finden Einigung

Nach mehrjährigen Tauziehen wurde in Berlin am Mittwochabend eine Einigung zur Änderung des deutschen Düngerechts erzielt. Beteiligt waren daran das zuständige Umwelt- und Agrarministerium sowie die Agrarminister der Bundesländer. Der Kompromiss wurde möglich, da Bund und Länder bei der wichtigen Frage um die Hoftorbilanz nochmals einen Kompromiss gefunden haben. So soll die Vorschrift zu Hoftor-Bilanz ab 2018 bereits für viehintensive Betriebe mit mehr als 2,5 Großvieheinheiten (GV) oder mehr als 2000 Mastplätzchen gelten. Bisher war eine Grenze von 3 GV im Gespräch. Das heißt:
Die Zahl der betroffenen Betriebe ist größer als die bisher angenommenen 12.000. Ab 2023 soll die Hoftor-Bilanz dann für alle Betriebe verpflichtend gelten. 
Weitere Verschärfungen sind im neuen Kompromiss hinsichtlich der Derogationsregelung geplant. Auf Grünland bleibt sie bestehen. Für Gärreste auf Ackerland hingegen soll künftig auch die bestehende Stickstoffobergrenze von 170 kg/Hektar gelten. Geklärt wurde auch, dass die Bundesländer in Regionen mit starker Grundwasserbelastungweitere Maßnahmen verhängen müssen. In den intensiven Viehhaltungsregionen kommt es dadurch zu einer weiteren Verschärfung des Nährstoffdrucks. Zumal mit dem neuen Düngerecht auch die zulässigen Stickstoff- und Phosphorsalden in der betrieblichen Nährstoffbilanz gesenkt werden. Hierdurch können insgesamt in veredlungsstarken Regionen bis zu 30 % mehr Güllefläche benötigt werden als bisher. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will schon bis zum Ende der kommenden Woche einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorlegen. Anschließend kann das Düngegesetz in der letzten Sitzungswoche im Januar im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Der Bundesrat könnte Ende März Gesetz und Verordnung beschließen.