Gruppenhaltung: EU droht Frankreich und Belgien mit Gerichtsverfahren

Frankreich, Belgien, Griechenland und Zypern haben offenbar noch immer größere Probleme, die Gruppenhaltung von Sauen vollständig umzusetzen. Die vier Länder erhielten von der Europäischen Kommission Ende Januar einen letztmaligen Aufschub von zwei Monaten, um Abhilfe zu schaffen. Sollten die Missstände bis dahin noch immer nicht behoben sein, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen. Im Falle einer Verurteilung drohen dann hohe Strafzahlungen. Slowenien und Finnland erhielten ebenfalls Warnungen, brauchen jedoch nicht unmittelbar mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen. Sauen und Jungsauen müssen seit dem 1. Januar 2013 EU-weit die meiste Zeit der Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Die Kommission hatte im Februar vergangenen Jahres insgesamt neun Mitgliedstaaten wegen schleppender Umsetzung der neuen Vorschriften abgemahnt, darunter auch Deutschland. Die Bundesrepublik steht zusammen mit Dänemark, Irland, Polen und Portugal zwar ebenfalls weiter unter Beobachtung; in diesen fünf Ländern scheint die Umstellung jedoch besser voranzukommen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, veranschlagte den Umstellungsstand der Gruppenhaltung von Sauen in Deutschland im vergangenen Dezember auf 99,2 %.  (AgE)