SUS 1/2017

Hoftor-Bilanz: Noch mehr Betriebe betroffen

Ende Januar einigten sich CDU und SPD in Berlin auf einen neuen Entwurf zur Novelle des Düngerechts. Hauptthema war erneut die Stoffstrom- bzw. Hoftor-Bilanz. Sie soll ab 2018 für alle Betriebe mit mehr als 30 ha Nutzfläche gelten, wenn ihr Tierbesatz über 2,5 GV/ha liegt oder sie mehr als 2.000 Schweinemastplätze haben. Ab 2023 soll die Stoffstrom-Bilanz für alle Betriebe oberhalb von 20 ha oder mehr als 50 GV Tierbestand zur Pflicht werden.
Vorgeschrieben werden soll die Stoffstrombilanz ab 2018 zudem für alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger aufnehmen. Und zwar unabhängig von ihrer Größe und ihrem Viehbesatz. Fachleute fürchten, dass die Bereitschaft, Gülle aufzunehmen, damit sinkt. Zudem sollen bis zu 150.000 Euro Strafe verhängt werden, wenn Landwirte gegen das Aufbringungsverbot während der Sperrzeiten sowie für wassergesättigte, überschwemmte, gefrorene oder schneebedeckte Böden verstoßen. Weitere Verschärfungen können die Bundesländer in Regionen vornehmen, deren Grundwasserkörper aufgrund ihrer Nitratwerte als kritisch gelten. In diesem Fall sollen die Länder mindestens drei Zusatzmaßnahmen verhängen. Im Gespräch sind:

  • Weitere Absenkung des zulässigen Stickstoff-Saldos um 10 kg/ha.
  • Verbreiterung der Mindestabstände zu Gewässern z.B. auf 10 m.
  • Verlängerung der winterlichen Sperrfristen.
  • Begrenzung der Phosphor-Düngung auf den Entzug.
Die Koalition will die Änderungen Mitte Februar im Bundestag beschließen. Eine Bewertung zu den Auswirkungen des geplanten Düngerechts lesen Sie in der neuen SUS 172017 im Beitrag Schreckgespenst Hoftor-Bilanz.