Kastrationsstopp schon 2017: DBV pocht auf tragfähige Lösung

Bei der Ferkelkastration bzw. Ebermast sind wirtschaftlich vertretbare Lösungen mit realistischem Zeitrahmen erforderlich. Dies betont der DBV in seiner Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für das Tierschutzgesetz. Der vom Ministerium Mitte Januar vorgelegte Änderungsentwurf sieht den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration bereits zum 1. Januar 2017 vor.
Das DBV-Präsidium weist darauf hin, dass seit dem 1. April 2009 der Einsatz schmerzlindernder Mittel als Pflichtkriterium im System der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) eingeführt worden sei, seit 2011 als Ausschlusskriterium. Im Dezember 2010 habe sich der Verband zusammen mit vielen anderen Organisationen auf europäischer Ebene freiwillig auf eine ambitionierte Zeitschiene bis 2018 für dieses angestrebte Ziel festgelegt. In der europäischen Erklärung zur Beendigung der chirurgischen Kastration seien allerdings auch die Voraussetzungen genannt, die bis 2018 erreicht sein müssten, um nicht erhebliche Schäden für die gesamte Produktionskette und letztendlich auch für den Verbraucher zu riskieren, gibt der Bauernverband zu bedenken. In Deutschland arbeite die gesamte Wertschöpfungskette innerhalb einer QS-Koordinierungsplattform konzentriert an Lösungen. Erste Betriebe seien bereits in die Ebermast eingestiegen. Das DBV-Präsidium betont, dass es als kontraproduktiv für jedes weitere, freiwillige, wirtschaftsseitige Engagement im Bereich Tierschutz empfunden werde, wenn das Tierschutzgesetz im Hinblick auf ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum jetzigen Zeitpunkt geändert werde. Völlig unverständlich sei schließlich das gegenüber dem angestrebten Zieljahr für die Ebermast um ein Jahr vorgezogene Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. Hier dränge sich der Eindruck von Willkür auf, der Frustration bei den Bauern entstehen lasse. (AgE)