NRW schafft Beihilfe für Tierkennzeichnung ab

In Nordrhein-Westfalen wird die Beihilfe zur Beschaffung von Kennzeichnungsmitteln unter anderem für Schweine ab dem kommenden Jahr nicht mehr gewährt. Diese Zuwendung, die bislang gemeinsam von der Tierseuchenkasse und vom Land finanziert wird, ist nach Bewertungen durch die Europäische Kommission und die Bundesregierung mit dem EU-Beihilferecht nicht vereinbar. Auch wenn sich das bestehende System für alle Beteiligten als solide und belastbar erwiesen habe, müssten die Tierseuchenkasse und das Land Nordrhein-Westfalen die Gewährung von Beihilfen für die Kennzeichnung von Nutztieren zum 1. Januar 2016 einstellen, teilte nun das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium mit. Das bedeute, dass ab diesem Zeitpunkt die Kosten für die Zuteilung von Ohrmarken durch den Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen (LKV) unmittelbar mit den Schweinehaltern abgerechnet werden müssten. Der LKV werde die erforderlichen Umstellungsarbeiten bis zum Jahresende abgeschlossen haben. Das Ministerium wies darauf hin, dass bundesweit nur noch in Niedersachsen eine Beihilfe für die Tierkennzeichnung gewährt wird.Die Viehverkehrsverordnung regele, dass die Ohrmarken dem Tierhalter unter angemessener Berücksichtigung des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs zugeteilt würden. Eine Bevorratung von Ohrmarken über den Jahresbedarf hinaus sei damit nicht zulässig und könne zu Rückforderungen führen, warnte das Agrarressort. Eine entsprechende Plausibilitätsprüfung behalte sich die Tierseuchenkasse vor. AgE