Neuer Erlass zur Ferkeltötung in Mecklenburg-Vorpommern

Mit einem Erlass hat das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern die Regelungen für Ferkeltötungen verschärft. Das gab Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Dummerstorf bei Rostock bekannt. Aus der Richtlinie geht hervor, dass das betroffene Ferkel zunächst zweimal begutachtet, dann betäubt und dann durch Kehlschnitt oder durch Kohlendioxid getötet werden muss.

Die Beurteilung der Überlebensfähigkeit von Saugferkeln darf nur durch hierfür sachkundige Personen erfolgen. Folgende Kriterien sind dabei laut der neuen Leitlinie entscheidend: Körpertemperatur, Körpergewicht, Saugreflex, Missbildungen, Krankheiten und Verletzungen. Im Text heißt es: "Nur, wenn in der Summe der Abweichungen oder in der Erheblichkeit der einzelnen Abweichung und trotz der Ausschöpfung von Gegenmaßnahmen ein Weiterleben des Tieres nur unter anhaltenden Schmerzen, Leiden oder Schäden möglich wäre, liegt ein vernünftiger Grund für die Tötung des Tieres vor."

Vor Ausgabe des Erlasses hatten sich Veterinärbehörden und Vertreter der Schweinehalter im Land auf eine strengere Auslegung der Tierschutzverordnung verständigt. Die Initiative geht auf ARD-Fernsehbilder von angeblich rechtswidrigen Ferkeltötungen in einem Großbetrieb bei Wismar zurück. In dem Bericht war zu sehen, wie Arbeiter neugeborene Ferkel töten, indem sie die Tiere mit dem Kopf auf den Fußboden oder gegen die Buchtenwand schlagen. Einige Tiere sollen nicht sofort tot gewesen sein.

Laden Sie sich hier die Leitlinie zum tierschutzgerechten Umgang mit Saugferkeln herunter:

Weitere Infos:

[Link auf http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/lm/]