Neues Dünge-Gesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat kürzlich die lang diskutierten Änderungen im deutschen Dünge-Gesetz beschlossen. Dies ist die Voraussetzung, um die geplanten Änderungen in der deutschen Dünge-Verordnung vollziehen zu können. Eine der wichtigsten Änderungen im neuen Düngegesetz ist die Einbeziehung von Gärresten aus Biogasanlagen in die betriebliche Obergrenze von 170 kg N/ha. Als zweiten Schritt öffnet das neue Gesetz die Möglichkeit, die Hoftorbilanz bei der Nährstoffbilanzierung einführen zu können. Außerdem ermöglicht das neue Dünge-Gesetz einen schnelleren und direkteren Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden. Dies soll eine bessere Kontrolle über die Einhaltung der Dünge-Vorschriften ermöglichen. Das neue Gesetzt wird ab Februar im Bundestag verhandelt und soll im April endgültig beraten werden. Danach muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Die neuen Vorgaben könnten damit frühestens im Juli in Kraft treten. Fachleute halten aber einen Beginn ab Januar nächsten Jahres für wahrscheinlicher.