Dünge-Novelle nähert sich Ziel

Die Novelle des deutschen Düngerechts ist in der letzten Woche mehrere Schritte voran gekommen. Mitte vergangener Woche hat das Bundeskabinett die Reform der Düngegesetzgebung verabschiedet und der Agrarausschuss des Bundestages hat das Düngegesetz beschlossen. Hierbei wurden auf Druck der Bundesländer weitere Verschärfungen insbesondere in puncto Dokumentation und Kontrollen eingebaut. Die endgültige Verabschiedung im Bundesrat soll voraussichtlich am 31. März erfolgen. Wird der Termin eingehalten, soll die Düngeverordnung nach offiziellen Planungen des BMEL noch in diesem Jahr in Kraft treten. Unter Umständen würden damit die neuen Regelungen bereits für die kommende Herbstbestellung gelten.
Ungewiss ist allerdings, ob bis dahin der von Bund und Ländern im Januar geschlossene Kompromiss dazu hält. Denn CDU und SPD hatten bis zuletzt heftig über die Details des Düngerechts gestritten. Insbesondere die Details zur Stoffstrombilanz sorgten für Diskussionen. Schlussendlich geeinigt haben sich die Parteien dann darauf, dass ab 2018 zunächst Betriebe mit mehr als 30 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF), ab einer Tierbesatzdichte von 2,5 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar oder mit mehr als 2.000 Schweinemastplätzen eine solche Bilanz durchführen müssen. Ab 2023 soll die Regelung dann für alle Betriebe oberhalb der 20 ha-Grenze oder bei mehr als 50 GVE je Hof verbindlich werden. Unabhängig von Größe und Viehbesatz sollen sämtliche Betriebe ab dem nächsten Jahr eine Stoffstrombilanz erstellen müssen, wenn ihnen Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben zugeführt wird.
Verständigt haben sich Union und SPD zudem auf die weiteren Eckpunkte zum Datenabgleich zwischen den Behörden und zur Höhe des Bußgeldes bei Ordnungswidrigkeiten. Die für die Einhaltung des Düngerechts zuständigen Stellen sollen demnach auf Daten der bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden zurückgreifen können, wenn dies für eine wirksame Überwachung notwendig ist. Außerdem wird das Limit für Geldbußen auf bis zu 150.000 € je Betrieb bzw. Verstoß erhöht.