Schleswig-Holstein: Meldepflicht für Wirtschaftsdünger

Nach Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hat nun auch Schleswig-Holstein eine elektronische Meldepflicht für Wirtschaftsdünger eingeführt. Dem Kieler Agrarressort zufolge soll dazu bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eine Datenbank eingerichtet werden. Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die jährlich mehr als 200 t Frischmasse an Wirtschaftsdünger auf andere Höfe verbringen, sollen dies der Datenbank melden müssen. Das Ministerium will damit mehr Transparenz in die Nährstoffströme bringen. Die Verordnung ist Ende Mai in Kraft getreten. (AgE)