Tierhaltungsverbot gegen Schweineproduzent Straathof

Vor wenigen Tagen ist Adrianus Straathof der amtliche Bescheid über ein "Tierhaltungs- und Betreuungsverbot" zugestellt worden. Laut einem "Stern"-Bericht soll ihm mit sofortiger Wirkung das Halten und Betreuen von Schweinen untersagt sein. Noch ist der Bescheid nicht rechtskräftig. Straathofs Anwälte haben umgehend widersprochen und Klage eingereicht.

Die Behörden stützen sich auf Durchsuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft, die seit 2013 gegen Straathof ermittelt. Unter anderem wurde im März dieses Jahres in der Schweineanlage Gladau eine Großrazzia durchgeführt. Veterinäre des Landkreises Jerichower Land sollen dort und in einer weiteren Straathof-Anlage "jahrelang" und "immer wieder erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt" haben. 

Sachsen-Anhalts Umwelt- und Agrarminister Hermann Onko Aeikens lobte das Vorgehen der Behörden im Jerichower Land. Wenn Bußgelder nicht helfen, dann muss man zu solchen Schritten greifen, so Aeikens. Der Niederländer Straathof produziert allein in Deutschland an 25 Standorten rund 1,5 Millionen Ferkel jährlich.