Tierzahlen melden bis Ende Januar

In Nordrhein-Westfalen müssen alle Halter von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen bis spätestens zum 31. Januar 2016 ihren Bestand bei der Tierseuchenkasse melden. Wie die LWK Nordrhein-Westfalen mitteilt, gilt diese gesetzliche Verpflichtung auch für alle Hobbyhalter.Die Meldung der Bestandszahlen ist Pflicht, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert habe. Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist der 1. Januar. Die Kammer weist darauf hin, dass der schnellste, bequemste und sicherste Weg die Meldung per Internet über www.tierzahlenmeldung-nrw.de ist.Die Anmeldung erfolgt mit der Registriernummer und der dazugehörigen PIN. Alle Infos unter www.tierseuchenkasse.nrw.de