ITW startet mit unangekündigten Audits

Die Initiative Tierwohl (ITW) kündigt an, dass ab März 2017 auf allen zugelassenen Schweinebetrieben zusätzliche, unangekündigte Audits stattfinden werden. Diese sollen auf Grund ihrer Ausrichtung als „Bestandschecks“ bezeichnet werden. Es ist vorgesehen, dass die Hälfte aller Standorte innerhalb dieses Jahres zusätzlich kontrolliert werden, die übrigen Standorte spätestens bis Ende Juni 2018. Die Kosten für die Auditierung werden bis Juni 2018 von der Trägergesellschaft getragen.Die Bestandschecks betrachten die Verhältnisse im Stall. Dementsprechend werden nur ausgewählte, in der Checkliste besonders gekennzeichnete Anforderungen kontrolliert. Weitere Kriterien, insbesondere Dokumente, werden durch den Auditor nur dann eingehender geprüft, wenn unmittelbar Auffälligkeiten festgestellt werden.Die Bestandschecks werden vollkommen unangekündigt, also ohne vorherige Kontaktaufnahme durch den Auditor durchgeführt. Sollte ein Betriebsleiter bzw. der Ansprechpartner nicht vor Ort anzutreffen sein, wird der Auditor ihn über die hinterlegten Daten zu kontaktieren versuchen. Auditor und Betriebsleiter können bei Vorliegen berechtigter Gründe vereinbaren, das Audit binnen einer Stunde zu starten. Falls dies nicht möglich ist, können beide vereinbaren, das Audit innerhalb von maximal 6 Stunden nachzuholen. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, ein Audit erst verspätet zu beginnen.Kann das Audit aus wichtigem Grund nicht binnen dieser Fristen durchgeführt werden, gilt dieser Anlauf als Fehlversuch, der keine unmittelbaren Konsequenzen für den Betrieb hat. Kann das Audit auch bei einem weiteren Versuch - wiederum ohne Terminabstimmung - nicht durchgeführt werden, wird der Standort für die Initiative Tierwohl gesperrt.  
Wenn das Audit ohne wichtigen Grund abgelehnt wird, wird ein „General-K.O.“ vergeben, was zum Ausschluss aus der ITW und ggf. zu Rückzahlung von Tierwohlentgelt führen wird. Wenn die Stallungen zum Audittermin nachweislich nicht belegt sind (Serviceperiode o.ä.), wird dieser Kontakt nicht als Fehlversuch gewertet.Damit die Auditierung ohne Verzögerung und Fehlversuche stattfinden kann, ist es dringend erforderlich, dass die bereits in der Datenbank hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellsten Stand gehalten bzw. um weitere Telefonnummern ergänzt werden. Den Betrieben sollte in dem Zusammenhang auch empfohlen werden, gegebenenfalls weitere qualifizierte Ansprechpartner als Stellvertreter zu benennen.