Ceta: Kaum Nachteile für hiesige Schweinehalter

Seit Monaten haben die EU-Mitgliedstaaten und Kanada über das geplante Freihandelsabkommen Ceta verhandelt. Vor wenigen Tagen ist es nun zum Vertragsabschluss gekommen. Hauptziel des Abkommens ist der Abbau von Handelshemmnissen mit dem Ziel, die Handelsbeziehungen und -mengen zu verbessern. Für den Schweinemarkt in Deutschland dürfte Ceta trotz der deutlich günstiger von Produktionsbedingungen in Kanada vor erst keine gravierende Nachteile bringen. Dies hat mehrere Gründe:

  • Kanada führt keine nennenswerten Mengen an Schweinefleisch nach Deutschland ein. Auch die deutsche Exportmenge nach Kanada war mit 4000 t Schweinefleisch im Jahr 2015 gering.
  • Bei tierischen Agrarprodukten inklusive Schweinefleisch erfolgt der Zollabbau im Rahmen einer Quote. Demnach könnte Kanada maximal 0,3 % der EU-Erzeugung zollfrei beziehungsweise Zoll-vermindert nach Europa exportieren.
  • Von Kanada nach Europa importiertes Fleisch muss die EU-Vorschriften erfüllen. Das heißt: Der befürchtete Einsatz von Wachstumsförderern ist verboten.
Da das Freihandelsabkommen in der EU noch einige Abstimmungen und Gremien durchlaufen muss, ist frühestens mit einem Inkrafttreten in einem Jahr zu rechnen.