FR: Herkunftskennzeichnung für Fleisch eingeführt

Mit Beginn des neuen Jahres ist in Frankreich die obligatorische Herkunftskennzeichnung für Fleisch und Milch in verarbeiteten Produkten in Kraft getreten. Die Hersteller von Fertigprodukten wie Lasagne, Ravioli oder Eintopf mit Würstchen, die einen Fleischanteil von 8 % oder mehr des Produktgewichtes beinhalten, müssen nun auf dem Etikett das Land der Geburt, der Aufzucht und der Schlachtung der Tiere ausweisen. Nur wenn 100 % des Fleischanteils aus einem Land stammen, reicht dessen alleinige Angabe aus. Während einer Übergangszeit bis zum 31. März 2017 dürften Produkte, die vor dem 1. Januar in Verkehr gebracht wurden und noch nicht vorschriftsmäßig etikettiert sind, noch vermarktet werden. Die im Juli 2016 von der EU-Kommission genehmigte Kennzeichnungsregelung wird zunächst für zwei Jahre eingeführt. Frankreichs Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll hob hervor, dass er sich auf EU-Ebene seit längerem für nationale Herkunftsbezeichnungen und Qualitätslabels eingesetzt habe. Dies diene dem Verbraucherschutz und biete Erzeugern und Verarbeitern die Möglichkeit, ihre qualitativ hochwertigen Erzeugnisse besser zu vermarkten. Der französische Bauernverband (FNSEA) begrüßte ebenfalls die neue Herkunftskennzeichnung. Die Verbraucher würden zunehmend wissen wollen, woher ihre gekauften Lebensmittel stammten, so der Verband. Die neuen Produktinformationen seien eine Chance für die Erzeuger, auf die Qualität ihrer heimischen Erzeugnisse aufmerksam zu machen. AgE