Kastration: QS regelt Ferkel-Import

Ab 2019 ist die betäubungslose Kastration in Deutschland verboten. Praktiker haben die Sorge, dass dann vermehrt ausländische Ferkel ins Land strömen, die kostengünstiger als bei uns kastriert wurden. Eine Studie zeigt, dass das insbesondere viele kleine und mittelgroße Betriebe im Süden in ihrer Existenz bedroht sind. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, hat die QS-GmbH in Bonn letzte Woche einen Grundsatzbeschluss gefasst. Die Kernaussage: Im QS-System sind ab 2019 nur Wege zum Verzicht auf die betäubungslose Kastration zulässig, die dem deutschen Tierschutzgesetz in Einklang stehen. Dies gilt auch für ausländische Betriebe, die QS-Ferkel nach Deutschland liefern. QS definiert als zulässige Alternativen unter anderem die Ebermast und die Immunokastration. Wer auch nach 2018 chirurgisch kastrierte Importferkel ins QS-System liefern will, muss die Betäubung bzw. Schmerzausschaltung sicherstellen. Die Details will QS allerdings bisher noch nicht festlegen. Hierbei geht es insbesondere darum, welche Verfahren bzw. Wirkstoffe für die Betäubung bzw. Schmerzausschaltung einsetzbar sind. Neben den Ferkeln gelten die künftigen Vorgaben auch für Schlachtschweine und Fleisch aus dem Ausland. Der deutsche Bauernverband (DBV) hatte einen Schutz für die deutschen Ferkelerzeuger schon länger gefordert.