Kennzeichnung als Chance für bäuerliche Tierhaltung

Als Chance für die bäuerliche Tierhaltung sieht der Amtschef im baden-württembergischen Landwirtschaftsministerium, Wolfgang Reimer, eine Kennzeichnung von Frischfleisch nach der Tierhaltung. Diese orientiert sich an der Kennzeichnung von Eiern. Wie bei Eiern wird auch für Frischfleisch eine Kennzeichnung mit der „0“ für Ökoware vorgeschlagen. Die „1“ sollen Produkte tragen, die aus einer Haltungsform stammen, die zumindest Zugang zum Freien gewährt. Bei Schweinen soll dies mindestens eine Mehrflächenbucht mit Außenbereich oder Offenfront sein. 
Voraussetzung für eine Kennzeichnung mit „2“ soll laut baden-württembergischen Vorschlag eine Haltung mit einem strukturierten Bereich und einer reduzierten Besatzdichte sein. Bei Schweinen bedeutet dies ein um mindestens 30 % höheres Platzangebot als vorgeschrieben und das Vorhandensein eines planbefestigten Liegebereichs. Schließlich sieht der Vorschlag für eine Kennzeichnung mit „3“ die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vor.
 
Reimer räumte ein, dass es Vorbehalte gegen den baden-württembergischen Vorschlag gebe. Angeführt wird insbesondere die schwierige Kontrollierbarkeit. Der Amtschef geht jedoch davon aus, dass sich der Kontrollaufwand begrenzen lässt. Dafür müssten die einzelnen Haltungsformen über Augenschein unterscheidbar sein. Keinesfalls bedeute eine Differenzierung des Angebots nach der Haltungsform eine Stigmatisierung der Ware, die unter Einhaltung der gesetzlichen Standards erzeugt worden sein, so Reimer. Das zeigten die Erfahrungen aus anderen Wirtschaftsbereichen.