Mindestlohn am Schlachthof: Länder stimmen zu

Die Länderkammer hat der vorgesehenen Aufnahme der Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zugestimmt. Dadurch ist die Voraussetzung geschaffen, dass der Mindestlohn-Tarifvertrag für die Fleischindustrie per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung wird der Branchenmindestlohn dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.Der beschlossene Mindestlohn-Tarifvertrag sieht einen Mindestlohn von anfangs 7,75 € je Stunde vor, der in drei Schritten bis Dezember 2016 auf 8,75 € erhöht wird.