Österreich: Fleischherkunft auf der Speisekarte

Nachdem seit 1. April die Herkunft von Schweinefleisch gekennzeichnet werden muss, fordert nun die Landwirtschaftskammer Oberösterreich eine Ausdehnung auf verarbeitete Ware und eine verpflichtende Deklaration der Herkunft in der Gastronomie.  Zurzeit wird nur die Herkunft von Frischfleisch deklariert. Schon mariniertes oder gepökeltes Fleisch ist von der EU-weiten Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

„Die Forderung der Landwirtschaft bleibt weiter bestehen, dass man bei der Kennzeichnung der Herkunft nicht auf halbem Weg stehen bleiben darf, sondern dass auch be- und verarbeitetes Fleisch und Fleischwaren zu kennzeichnen sind“, fordert LK Präsident Franz Reisecker. Widerstand dazu gibt es vor allem von Seiten der Fleischindustrie. Seit der Kennzeichnungspflicht hat sich noch kein Trend zu österreichischer Ware gezeigt.

Der Verbraucher möchte auch beim Außer-Haus-Konsum wissen, woher das Fleisch stammt. Doch diese Information bekommt der Gast nur selten. „Ich habe gedacht, dass die Gastronomie auf österreichische Qualität achtet, aber es wird weiterhin billiges Fleisch aus dem Ausland gekauft“, so Johann Schlederer, Geschäftsführer des Verbandes landwirtschaftlicher Veredelungsproduzenten (VLV). Daher soll die Kennzeichnungspflicht auch auf die Gastronomie ausgeweitet werden. Bis zu einer gesetzlichen Verpflichtung werden die Wirte aufgefordert, auf freiwilliger Basis die Herkunftsangabe z.B. auf der Speisekarte kundzutun.